Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Nebel sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Neb/000142
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.958.864,34 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 39.668,17 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage bis max. 33,33 % der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ein sich darüber hinaus ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur Einhaltung des entsprechenden Verhältnisses zugeführt.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 261.443,79  EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Nebel mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 261.443,79 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen und das überschreiten von Haushaltsansätzen.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 2.180.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 2.153.298,81 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 27.301,19 EUR unterschritten.

 

Den über- / außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 84.657,13 EUR gegenüber.