Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Nebel wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 12.958.864,34 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 39.668,17
EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage bis max. 33,33 % der allgemeinen Rücklage zugeführt. Ein sich darüber hinaus ergebender Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zur Einhaltung des entsprechenden Verhältnisses zugeführt.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 261.443,79 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Nebel hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Nebel mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss
in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 261.443,79
EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis:
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen und das überschreiten von Haushaltsansätzen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 2.180.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 2.153.298,81 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 27.301,19 EUR unterschritten.
Den über- /
außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- / außerplanmäßige Einnahmen von 84.657,13
EUR gegenüber.