Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Wyk auf Föhr sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Stadt/002424
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf  65.966.418,46 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 3.086.665,82 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden bis diese höchstens 33,33% der Allgemeinen Rücklage beträgt. Der übersteigende Betrag wird der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zugeführt, sodass die Ergebnisrücklage 33,33% der Allgemeinen Rücklage beträgt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 6.576.428,07 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  538.899,83 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2019 der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 538.899,83 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung  genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 4.677.603,37 EUR gegenüber.

 

Der wesentliche Anteil des Jahresüberschusses 2019 ergibt sich aus dem Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasser) mit 2.295.917,81 EUR. Aufgrund der Überprüfung und Neuaufstellung der Kalkulationsberechnungen wurde die Rückstellung für den Gebührenausgleich um diesen Betrag gemindert. Die Rückstellung für den Gebührenausgleich beträgt zum Jahresultimo 48.123,63 EUR.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 12.430.825,83 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 11.297.471,58 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 1.133.354,25 EUR unterschritten.