Beschlussempfehlung:
1. Die vorliegende Bedarfsanalyse zur Gewerbeflächenentwicklung in der Gemeinde Oldsum, bestehend aus dem Bericht und dem Begleitplan, wird als Arbeitsgrundlage für die folgende Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum beschlossen.
2. Der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum die Möglichkeit gegeben, zu der Bedarfsanalyse Stellung zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter: |
|
davon anwesend: |
|
Ja-Stimmen: |
|
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenthaltungen: |
|
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Oldsum
beabsichtigt am westlichen Ortsrand ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Mit der
Entwicklung des Gewerbegebietes soll dem Gewerbeflächenbedarf in der Gemeinde, vor
allem von Betrieben, deren Entwicklungsmöglichkeiten am bestehenden
Betriebsstandort ausgeschöpft sind, Rechnung getragen werden.
Das Planvorhabenvorhaben
wurde bereits mit den Vertretern der Landes- und Kreisplanung erörtert. Hier
wurde als Voraussetzung formuliert, dass für die Größenbestimmung des geplanten
Gebewerbegebietes die konkreten Bedarfe festzustellen und aufzuzeigen sind sowie
die Standortwahl hinsichtlich ggf. alternativer Standorte zu begründen ist.
Daraufhin wurde das Planungsbüro
Sven Methner in Meldorf mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse zur
Gewerbeflächenentwicklung in der Gemeinde Oldsum beauftragt. Der Entwurf der
Bedarfsanalyse liegt nun zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Als
Ergebnis der Bedarfsabschätzung kann angenommen werden, dass für einen
Planungszeitraum von 10 bis 20 Jahren ein Gewerbegebietsangebot von ca. 1,8 bis
2 ha (einschließlich Erschließungs- und Nebenflächen) für die Gemeinde Oldsum
ortsangemessen ist (siehe S. 11 im Bericht).
Hinsichtlich
der Standortwahl wurden in der vorliegenden Voruntersuchung die Flächen
westlich des Siedlungsgebiets und südlich des Waasterstigs als geeignete
Flächen für eine Gewerbegebietsplanung identifiziert (siehe S. 11 im Bericht).
Da
die Bedarfsanalyse inhaltlich eng verbunden ist mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Oldsum, erfolgt die Abstimmung der Bedarfsanalyse mit den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8 und der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Oldsum sollen schließlich die baurechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung des Gewerbegebietes geschaffen werden.
Anlagen:
1) Bedarfsanalyse Gewerbeflächenentwicklung Oldsum, November 2020 - Bericht
2) Bedarfsanalyse Gewerbeflächenentwicklung Oldsum, November 2020 - Planskizze Alternativenprüfung (Begleitplan)