Beschlussempfehlung:
Der Vertreter der Gemeinde Borgsum in der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH wird als Gesellschaftervertreter ermächtigt, für die Gemeinde die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, die die Minderheitsgesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH bestimmen dürfen (§ 8 Abs. 2 und 4 des Gesellschaftsvertrags der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH).
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Borgsum hat am 08.09.2020 die Beteiligung an der Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH beschlossen und Herrn Bürgermeister Norbert Nielsen als Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestellt (Vorlage Borg/000121).
Am 25.11.2020 fand die Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH durch das Amt Föhr-Amrum und die amtsangehörigen Gemeinden statt. In der anschließenden Gesellschafterversammlung bestimmten die Gesellschaftervertreterinnen und -vertreter Herrn Amtsdirektor Christian Stemmer zum Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH.
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der Aufsichtsrat der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH geschaffen. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags aus sieben Mitgliedern. Das Amt Föhr-Amrum als Mehrheitsgesellschafter ist berechtigt, vier Mitglieder und für jedes der vier Mitglieder ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden (§ 8 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags). Die Inselgemeinden als Minderheitsgesellschafter wählen die weiteren drei Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für jedes der drei Mitglieder ein Ersatzmitglied (§ 8 Abs. 2 und 4 des Gesellschaftsvertrags).
Der Vertreter der Gemeinde Borgsum in der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH soll durch Beschluss der Gemeindevertretung ermächtigt werden, für die Gemeinde die drei Mitglieder sowie die drei Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, die die Minderheitsgesellschafter bestimmen dürfen.