Betreff
1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbidung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") hier:
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000161/5
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1)    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben - hat die Gemeindevertretung wie in der anliegenden Abwägungstabelle (Anlage Nr. 1) geprüft.

 

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

1)    Aufgrund der §§ 10 und 12 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbidung vom Grevelingstieg bis zum Strand bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den Vorhaben- und Erschließungsplänen Waalem I und Waalem II, als Satzung.

 

2)    Die Begründung wird gebilligt.

 

3)    Der Beschluss der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne und die Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:   

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 14.02.2017 die Aufstellung für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) beschlossen.

 

Im Zuge der Nutzung des Baugrundstücks haben sich in den letzten Jahren diverse Änderungs-und Anpassungsbedarfe ergeben. Hinzugekommen sind im Zuge des Verfahrens konkrete Erweiterungspläne, die direkt mit den bisherigen Vorhaben zusammenhängen, um die wirtschaftliche und touristische Nutzung an diesem Standort langfristig und umfassend zu sichern. Dieser Änderungs- und Erweiterungsbedarf soll durch die Aktualisierung der Festsetzungen und Erweiterung des Geltungsbereichs planungsrechtlich gesichert werden. Neben der geänderten Zufahrt zum Hauptgebäude der Tagungs- und Veranstaltungsstätte soll im nördlichen Bereich des Plangebietes ein Gebäude zur Wein- und Obstspirituosenerzeugung und -verarbeitung mit angeschlossener Gastronomie entstehen. So können von Anbau und Ernte über Verarbeitung bis zur Verkostung alle relevanten Schritte interessierten Besuchern nahegebracht werden. Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen zum Thema Wein runden das Angebot ab. Die Tagungs- und Veranstaltungsstätte erfährt so eine quantitative, vor allem aber qualitative Ergänzung, die mit Besichtigungen und Führungen zum Weinanbau bereits heute als wirtschaftliches Standbein das touristische Angebot der Insel bereichert und ein Alleinstellungsmerkmal darstellt.

 

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die geplanten Vorhaben, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Parallelverfahren erfolgt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum.

 

Die im bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Abwägungstabelle in dem vorliegenden Entwurf zur Beschlussfassung mit Begründung und Umweltbericht berücksichtigt.

Anlagen:

 

1.    Abwägungstabelle zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum

 

2.    Entwurf der „1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 (Vorhaben- und Erschließungsplan) der Gemeinde Nieblum auf Föhr“ zum Satzungsbeschuss mit Begründung

 

3.    Vorhaben- und Erschließungsplan Waalem I und Waalem II

 

4.    Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Betrachtung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Nieblum