Betreff
Neugestaltung von Königstraße und Sandwall in Wyk auf Föhr hier: Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Vorlage
Stadt/001585/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Alternative 1

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 07.02.2007 unter der Voraussetzung, dass das Land Schleswig-Holstein weiterhin die Zuwendung gemäß Bescheid vom 08.11.2006 gewährt, d. h. 50 % der tatsächlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens 1.025.000 € bewilligt.

 

Alternative 2

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt eine bauliche Realisierung der Maßnahme „Neugestaltung von Königstraße und Sandwall“ auf Grundlage der Beschlüsse im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 28.06.2006 (Ursprungsplanung), geändert und erweitert um nachfolgend angeführte Entscheidungen:

    1. Erhalt der Altstadtlaternen
    2. Erhalt der Böschungsbepflanzung
    3. Betonsteinpflaster mit Kantenlänge max. 50 cm in gelb-/sandfarben
    4. Betonsteinpflaster in gelb-/sandfarben
    5. Erhalt der Außensitzplätze im Grünstreifen
    6. Erweiterung um Holzdeck an der Mittelbrücke
    7. Anordnung der Tribünen im Böschungsbereich

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (hier: Städtebaureferat) die Zuwendungsfähigkeit o. a. Änderungen und Erweiterungen unter Berücksichtigung der obigen Reihenfolge (Wertigkeit) zu verhandeln.

 

Anmerkung

Rückfragen zur Vorlage bzw. zu den damit verbundenen technischen Details wollen Sie bitte vorab an das Bau- und Planungsamt stellen, damit diese bis zur Sitzung geklärt bzw. Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros zur Sitzung geladen werden können.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Oberflächengestaltung und Ausstattung von Königstraße und Sandwall sind nicht mehr zeitgemäß und werden den ansonsten sehr guten räumlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie ihrer Funktion als Eingangstor zur Stadt Wyk nicht mehr gerecht. Darüber hinaus wird den heutigen Ansprüchen an eine behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen.

 

Eine ausführliche Sachdarstellung mit Begründung wurde mit Vorlage Nr. Stadt/001585 vom 30.06.2006 vorgelegt.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit erforderlichem Planentwurf sowie zugehöriger Kostenschätzung nach DIN 276 vom 24.07.2006 basiert auf die Beschlussfassungen in der Sondersitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Wyk (Bauausschuss) vom 28.06.2006.

 

Nach mehrfachen Beratungen hat der Bauausschuss am 07.02.2007 anhand von Planunterlagen und Materialproben im Hinblick auf

-          Anbindung der Promenade zum Sandwall

-          Oberflächengestaltung und Ausstattung des Sandwall von Bebauung bis Böschungsfuß

-          Holzdeck an der Mittelbrücke

zu den für die Genehmigungsplanung relevanten Themen

-          Material

-          Farbe

-          Oberflächenstruktur

-          Form

-          Formate

gegenüber dem Antrag vom 24.07.2006 im Wesentlichen geänderte Beschlüsse gefasst. Hierzu siehe auch die entsprechende Niederschrift.

 

Das Büro Bendfeldt, Hermann, Franke (Kiel) hat den Planentwurf überarbeitet. Gemäß Kostenschätzung nach DIN 276 vom 22.02.2007 verhalten sich die beschlossenen baulichen Änderungen sowie die Mehr- bzw. Mindermengen weitestgehend kostenneutral. Die Gesamtkosten ermitteln sich weiterhin zu 2.050.000 € brutto. Darin enthalten ist jedoch das 140 m² große Holzdeck an der Mittelbrücke (rd. 70.000 € brutto) einschließlich Gründung.

 

Der überarbeitete Planentwurf bestehend aus

-          Lageplan Bereich Sandwall, M 1: 200

-          Lageplan Holzdeck, M 1: 200

-          Lageplan Detailausschnitt Bereich Sandwall Nr. 24, M: 1:50

sowie die bemusterten Natur- und Betonpflastersteine liegen zur Einsichtnahme im Bau- und Planungsamt aus.

 

Die geänderte Beschlüsse vom 07.02.2007 wurden

-          dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (hier: Städtebaureferat)

-          dem Kreis Nordfriesland (hier: untere Denkmalpflegebehörde)

-          dem Amt für ländliche Räume Husum (AlR Husum)

mit Bitte um Prüfung und Stellungnahme vorgelegt mit folgendem Ergebnis:

 

Frau Pook, Leiterin Städtebaureferat, weist im Telefonat vom 22.02.2007 in aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nebst Planentwurf vom 24.07.2006 Grundlage der Bewilligung von Fördermitteln war/ist. Die aufgrund der Beschlussfassung vom 07.02.2007 abgeänderte Planung kann aus ihrer Sicht nicht Gegenstand der Bewilligung sein. Die Ursprungsplanung wird seitens des Städtebaureferates weiterhin als Vorzeigeprojekt gesehen. Gerade aus diesem Grunde wurde eine Förderquote von 50% gewährt und wurden Förderanträge Dritter zurückgestellt. Aus städtebaulicher Sicht führt sie inhaltlich die Argumentation der unteren Denkmalpflegebehörde an. Hierzu siehe auch die beigefügte Anlage 1. Sie zeigt sich enttäuscht über das (Abstimmungs)-Verhalten der Stadt Wyk. Abschließend bittet Sie um Verständnis, dass vor dem Hintergrund von Arbeitsüberhang und erforderlicher Gewichtung des Sachverhaltes eine abschließende Prüfung noch aussteht. Es wird jedoch eine schriftliche Stellungnahme alsbald in Aussicht gestellt. (Seitens der Verwaltung mit e-mail vom 26.02.2007 nochmals zum 07.03.2007 erbeten.)

 

Frau Watermann teilt für die untere Denkmalpflegebehörde mit, dass die gemäß Beschlussfassung vom 07.02.2007 abgeänderte Planung eine nicht gewünschte optische Trennung von land- und seeseitigen Sandwall verstärkt. Wie bereits vom Landesamt für Denkmalpflege S.-H. vorgetragen, führt die Material- und Farbvielfalt zu keiner klaren sachlichen Gestaltung. Den gelblich/sandigen Farbtönen der Ursprungsplanung ist eindeutig der Vorzug zu geben. Gerade eine zurückhaltende, farblich einheitliche Gestaltung würde den gesamten Sandwall optisch als Einheit erscheinen lassen, so dass u. a. die Hausfassaden stärker zur Geltung kommen würden. Abschließend führt Frau Watermann an, dass dem aktuellen Entwurf aus denkmalpflegerischer Sicht nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken zugestimmt werden kann. Eine denkmalrechtliche Genehmigung sei nicht erforderlich. Hierzu siehe auch die beigefügte Anlage 1.

 

Das AlR Husum stimmt einem Holzdeck an der Mittelbrücke unter der Voraussetzung zu, dass dieses als Brückenkonstruktion hergestellt wird und nicht dem Charakter bzw. der Funktion einer Buhne entspricht. Hierzu siehe auch die beigefügte Anlage 2.

 

Die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.