Betreff
Dorfentwicklungsplan Föhr hier: Beschluss über die Vorhaben der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001640
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Grundlage der nachfolgenden Vorhabenliste begründet sich auf den Beschlüssen der 46. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Die Arbeitsgruppe „Dorfentwicklung“ hat darauf hin am 15.02.2007 in der 1. Sitzung über die verbleibenden Maßnahmen der Dorfentwicklung Föhr, bezogen auf das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr, beraten. Darüber hinaus fließt der Beschluss aus der 46. nicht öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Wyk auf Föhr am 27.02.2007 in die Vorlage mit ein.

Eine Zusammenfassung sämtlicher Beschlüsse und Beratungsergebnisse ist im Anschluss zu finden.

 

Vorhabenliste

 

1) Vollständiger Umbau eines Dorfplatzes („Miele-Gosche-Platz“) im alten Dorfkern des Ortsteils Boldixum.

Sachstand:

Umgestaltung der Rasenfläche als Parkanlage, Herstellung von Wegen in wassergebundener Decke, Möblierung mit Bänken, Beleuchtung sowie einer Bepflanzung.

Der Ausführungszeitraum ist bislang unbekannt.

Ausbaufläche: ca. 550,00 m²

Bauherr: Stadt Wyk auf Föhr

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Im Rahmen dieser Maßnahme geht es u. a. um eine Aufwertung der Situation um den Gedenkstein (Erhöhung), die Änderung der Telefonzellen (z. B. Integration mit dem Wartehäuschen), eine Bepflanzung als Abschirmung gegen die Ocke-Nerong-Straße (Lärm) und den Ersatz der Absperrgeländer durch Poller. Der letztgenannte Vorschlag soll einerseits die Zugänglichkeit der Rasenfläche verbessern, zugleich das Abstellen von Fahrzeugen auf der Fläche verhindern.

Eine Änderung der Straßen- und Wegesituation erscheint nicht notwendig.

 

Ein Planungsbüro zu beteiligen wird für nicht erforderlich angesehen. Ebenso wenig wird eine Beteiligung der in Boldixum ansässigen Firmen für aussichtsreich gehalten. Für einzelne Gestaltungselemente besteht die Möglichkeit Sponsoren zu gewinnen (z. B. die Jagdgenossenschaft).

 

Zur weiteren Vorgehensweise ist eine Ortsbesichtigung mit der Arbeitsgruppe durchzuführen, ein Gestaltungsvorschlag (gegebenenfalls mit Alternativen) zu erstellen und eine Versammlung der örtlichen Einwohnerschaft im „Erdbeerparadies“ durchzuführen.

 

2) Sanierung und Umbau von Holzhäusern im Nordsee-Kurpark

 

Sachstand:

Nach dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses soll diese Maßnahme zur Zeit nicht weiterverfolgt werden.

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Da es unschädlich ist, das Projekt in der Vorhabenliste zur Prüfung der Förderfähigkeit zu belassen, soll das Ergebnis dieser Prüfung abgewartet werden.

Ob später konkrete Maßnahmen zur Durchführung kommen sollen, lässt sich zu gegebener Zeit entscheiden, falls dann möglicherweise die Sach- und Rechtslage günstiger beurteilt werden kann.

 

 

3) Umbau und Neunutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses
 am „Wyker Südstrand“ (Grünstreifen).

 

Sachstand:

Nach dem Votum des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses soll das Gebäude dem „BUND“ zur Nutzung überlassen werden (Schenkung). Der „BUND“ soll die notwendigen Maßnahmen übernehmen. Das Projekt ist aus der Liste der städtischen Projekte zu streichen.


Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Über die Schenkung an den „BUND“ ist im städtischen Finanzausschuss zu beraten vorausgesetzt, der Verein hat ein Interesse an dem Gebäude. Sollte ein solches Interesse bestehen, müsste trotzdem zunächst der städtische Liegenschaftsbetrieb als Träger der Maßnahme auftreten, weil der „BUND“ nicht als Antragsteller bzw. Träger einer Maßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung auftreten kann. Im Rahmen einer eigenständigen Vereinbarung mit dem Verein wäre eine Kostenregelung zu treffen dergestalt, dass die Stadt nicht mit Kosten belastet wird.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme kann dann die formelle Übertragung an den Verein erfolgen.

 

Sollte kein Interesse seitens des Vereins bestehen, muss ein anderer Standort für das Geschirrspülmobil gefunden werden, um dann das Gebäude abzureißen.

 

 

4) Verbreiterung und Ausbau eines ausschließlichen Fußweges zu einem Fuß- und Radweg im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr entlang der „Boldixumer Straße“

 

Sachstand:
Die Maßnahme umfasst die Verbreiterung und den Ausbau eines ausschließlichen Fußweges zu einem Fuß- und Radweg im Bereich der Stadt Wyk („Boldixumer Straße“). Die Verbreiterung erfolgt in Anlehnung an die vorhandene Bauweise in Betonstein-Pflasterung. Darüber hinaus sollen zusätzliche Leuchtmittel angeordnet werden. Der Ausführungszeitraum ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

Ausbaufläche: ca. 1.350,00 m²

Bauherr: Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Die Planung durch das Bau- und Planungsamt bleibt abzuwarten. Daraus ergibt sich dann der notwendige Grunderwerb und die damit verbundenen Kosten.

 

5) Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünstreifen bzw. die Neuanlage von Rastflächen im gesamten Stadtbereich.

Sachstand:

Die Maßnahme umfasst eine Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünstreifen bzw. die Neuanlage von Rastflächen im gesamten Stadtbereich. Allgemein sollen verbesserte Rast- und Picknickmöglichkeiten („Picknicktischkonzept und Gartenroute“) geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Tische, Bänke und weitere Ausstattungsgegenstände beschafft und aufgestellt. Eine umfangreiche Beschreibung liegt bereits vor. Der Ausführungszeitraum ist bislang unbekannt.

Bauherr: Stadt Wyk auf Föhr

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Es werden Standorte für die Aufstellung von Picknicktischen festgelegt.

Mit dem Thema der einheitlichen Beschilderung ist der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu befassen. Dies gilt sinngemäß für die Erarbeitung einer „Gartenroutenführung“.

 

 

6) Umbau und Verbesserung der vorhandenen Nahversorgungsanlagen am Strand bzw. in Strandnähe (WC-Anlagen).

Sachstand:

Die Maßnahme umfasst den Umbau und Verbesserung der vorhandenen Nahversorgungsanlagen am Strand bzw. in Strandnähe. Vorbildfunktion hinsichtlich der Architektur haben dabei die Anlagen, welche im Zuge des Umbaus der Kurpromenade bereits renoviert bzw. neuerstellt wurden. Der gezeigte planerische Gedanke soll für die ausstehenden Anlagen ebenfalls aufgenommen und weiter verfolgt werden. Ein Schwerpunkt liegt in der Schaffung behindertengerechter WC-Anlagen. Der Ausführungszeitraum ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

Bauherr: Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk

 

Es geht nur um strandnahe Anlagen wie am Minigolfplatz und in der ehema­ligen Kurverwaltung Südstrand (Badestraße 111). Die Toilettenanlage in Boldixum kann aus diesem Grund nicht einbezogen werden.
Eine Einbeziehung der WC Anlage im Park an der Mühle (wie im Ausschuss gewünscht) ist aus diesem Grunde ebenfalls nicht möglich. Nach Aussage des ALR ließe sich diese WC-Anlage nur im Rahmen eines eigenständigen Projektes (siehe Punkt 7) fördern.

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe sowie des Finanzausschusses:

Es wird angeregt bei der Auswahl der Toilettenausstattung besonders das Reinigungsproblem zu berücksichtigen (Wandbefestigung der WC, Edelstahlausführung). Darüber hinaus  wird die Errichtung einer WC-Anlage in Massivbauweise am Wyker „Hundestrand“ angeregt. Die Verwaltung wurde um Aufnahme in die Maßnahmenliste gebeten.

 

 

7) Umbau und Neunutzung des ehemaligen WC- und Vereinshauses des Tennisvereins am früheren Tennisplatz, jetzt „Park an der Mühle“.

 

Sachstand:

Die Maßnahme umfasst den Umbau und die Neunutzung des ehemaligen WC- und Vereinshauses des Tennisvereins am früheren Tennisplatz, jetzt „Park an der Mühle“ in der Wyker Innenstadt. Das Gebäude soll für Veranstaltungszwecke, wie Lesungen oder andere Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung des neu angelegten Parks umgebaut werden. Darüber hinaus erhält es öffentliche WC-Anlagen. Im einzelnen ist vorgesehen, den bestehenden Dachstuhl zurückzubauen und ersetzen und die Mauerwerksfassade durch großzügige Glaselemente aufzulockern. Die Ausführung ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

Bauherr: Städtischer Liegenschaftsbetrieb Wyk

 

Ausführungszeichnungen liegen bereits vor. Seitens des Bau- und Planungsamtes können Statik und Bauleitung eingebracht werden. Die Ausführung ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

 

Nach der Ausschussempfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses soll nur der Toilettenbereich des Gebäudes in das Förderprogramm aufgenommen und mit finanzieller Beteiligung des Liegenschaftsbetriebes hergestellt werden. Alles weitere, d. h. auch die Beantragung der Förderung und die Finanzierung sollen demnach dem Verein „Föhrer Impulse“ überlassen bleiben.

 

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe sowie des Finanzausschusses:

Wegen der Förderregelungen kann die vom Ausschuss gewünschte Vorgehensweise nicht umgesetzt werden. Auch der Verein „Föhrer Impulse“ kann nicht als Antragsteller bzw. Träger einer Maßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung auftreten. Nach Auskunft des ALR ist nur eine Förderung als ein eigenständiges Projekt denkbar. D. h. der Liegenschaftsbetrieb wäre Antragsteller und Träger der Maßnahme. Über die Kostenverteilung wäre dann eine eigenständige Vereinbarung zwischen dem Liegenschaftsbetrieb/der Stadt und dem Verein herbeizuführen, so dass mit Ausnahme der WC-Sanierung keine Kostenbelastung für die Stadt entsteht.

 

Beratungsergebnis des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss hat sich gegen eine Gesamtträgerschaft durch den Städtischen Liegenschaftsbetrieb ausgesprochen, so dass nunmehr eine vollkommene Streichung  von der Vorhabenliste erfolgen wird.

 

8) Ausbau eines Wirtschaftsweges mit Grasnarbe zum Fuß- und Radweg am Fehrstieg zwischen Nieblumstieg und Linge.

Sachstand:

Die Maßnahme umfasst den Ausbau eines Wirtschaftsweges mit Grasnarbe zum Fuß- und Radweg am Fehrstieg. Im einzelnen ist es geplant, den Oberboden abzuschieben, etwa 20 cm auszukoffern und eine wassergebundene Trag- und Deckschicht einzubauen. Darüber hinaus werden Banketten angelegt. Der Ausführungszeitraum ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

Ausbaufläche: ca. 650,00 m²

Bauherr: Stadt Wyk

 

Die Planung wird durch das Bau-, und Planungsamt Föhr-Amrum durchge­führt, ebenso die Durchführung der Maßnahme. Der Ausführungszeitraum ist für das Jahr 2007 vorgesehen.

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Hierzu gibt es keinen Beratungsbedarf.

 

9) Reit- und Wanderwegkonzept Föhr bzw. Wyk

 

Sachstand:

Nachdem das Reit- und Wanderwegkonzept für Föhr nicht im ursprünglich
gedachtem Umfange weiter verfolgt werden kann (D. h. das Föhrer Wegekonzept ist für den Dorfentwicklungsplan nicht mehr möglich), bleibt derjenige Teil des Konzeptes im Stadtgebiet von Wyk als mögliches Projekt im Rahmen des Dorfentwicklungsplanes denkbar. Insbesondere geht es dabei um die Übergänge/ Zugänge zum Strand.

 

Zielvorstellungen  und Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe:

Es besteht die einhellige Auffassung, diesen Punkt nicht ins Konzept aufzunehmen, weil kein Erfordernis gesehen wird.