Betreff
Beteiligung der Gemeinde Midlum an der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG
Vorlage
Mid/000136
Art
Beschlussvorlage Midlum

Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Gemeinde Midlum beschließt die Beteiligung an der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG und den Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs. Die Gemeinde Midlum beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 3.000,- EUR.

 

2.    Die Gemeinde Midlum bestellt die Bürgermeisterin und im Verhinderungsfall ihre Stellvertretung als Vertreter/in in die Generalversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG für die ersten beiden Geschäftsjahre (bis 31. Dezember 2022).

 

3.    Die Vertretung der Gemeinde Midlum in der Generalversammlung wird ermächtigt und angewiesen, im Rahmen der 1. Generalversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG zu wählen. 

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG (Anlage 1)

Abwägungsbericht nach §§ 105, 102 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GO (Anlage 2)

Wirtschaftsplan (Anlage 3)

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum beabsichtigen die gemeinsame Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG.

 

Zweck der Genossenschaft ist nach Ziffer 2.1 des Entwurfs der Satzung die Förderung der sozialen Belange und der Wirtschaft ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung auf den Inseln Föhr und Amrum. Insbesondere soll die Genossenschaft bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stabiler Nachbarschaft fördern. Hierzu kann die Genossenschaft gemäß Ziffer 2.2 des Satzungsentwurfs Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.

 

Im Einzelnen wird auf den Satzungsentwurf (Anlage 1), den Abwägungsbericht zu den Vor- und Nachteilen der Rechtsform Genossenschaft (Anlage 2) und den Wirtschaftsplan (Anlage 3) verwiesen.

 

Die Planungen und Vorarbeiten für die Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft laufen seit dem Jahr 2019. Im August 2020 fanden dann auf Amrum und Föhr zwei Informationsveranstaltungen für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden zur Genossenschaftsgründung statt. Anschließend erfolgte die Vorab-Anzeige der Gründung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GO. Dieses erste Anzeigeverfahren konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Nach Beschlussfassung der Gemeinden auf Föhr und Amrum über die Beteiligung an der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft wird das zweite Anzeigeverfahren durchgeführt (§ 108 Abs. 1 Satz 3 GO). Sobald auch dieses abgeschlossen ist, kann die Gründungsversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft stattfinden. In dieser konstituiert sich der Aufsichtsrat nach Ziffer 23.1 des Satzungsentwurfs aus gewählten und entsandten Mitgliedern. Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft (Ziffer 20.4 des Satzungsentwurfs).

 

Im Anschluss erfolgt die Gründungsprüfung durch einen Prüfungsverband. Vorgesehen ist hierfür der Genossenschaftliche Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Nach der Gründungsprüfung wird die Wohnungsbaugenossenschaft beim Registergericht angemeldet.