Beschlussempfehlung:
1. Für das Gebiet
Aussiedlungshof 17, nördlich der Kreisstraße 126, im Westen angrenzend an die
Gemeindegrenze zu Alkersum, gegenüber dem Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen wird
ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a. Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Betriebes
HK Planierhobel GmbH & Co. KG,
b. Ausweisung eines
sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Straßen- und Wegebaubetrieb“,
c. Begrenzung der baulichen
Erweiterung des Betriebes auf die Hauptnutzung, die für den Betrieb notwendigen
Nebenanlagen sowie Wohnungen für Personal und den Betriebsleiter,
d. Sicherstellung einer
ausreichend großen Schutzanpflanzung.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Die Ausarbeitung des
Planentwurfes und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch ein vom Vorhabenträger
beauftragtes geeignetes Planungsbüro.
4. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
5. Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit
einer Frist von einem Monat (30 Tage).
6. Die Kostenübernahme wird
durch einen städtebaulichen Vertrag vereinbart.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Betrieb HK Planierhobel GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Heiko Kohn, möchte sich am Betriebsstandort Aussiedlungshof 17 baulich erweitern. Auf dem Betriebsgrundstück sind folgende bauliche Anlagen bzw. Nutzungen geplant:
- Eine Halle (25,0 m breit und lang) mit Erweiterungsmöglichkeit um 12,0 m,
- ein Bauplatz für eine zweite mögliche Halle (25,0 m breit und 50,0 m lang),
- zwei Gebäude für Personal- und Betriebsleiterwohnungen,
- eine Lagermöglichkeit für Schüttgüter,
- eine Lagermöglichkeiten für Kompostmaterialien, Grünschnitt, Baumwurzeln und Hackschnitzel,
- eine Kompostieranlage und
- eine weitere Windenergiegewinnungsanlage (eine Anlage besteht bereits in dem Gebiet).
Die einzelnen baulichen Anlagen bzw. Nutzungen sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Im Zusammenhang mit der geplanten baulichen Erweiterung ist vorgesehen, vier bestehende bauliche Anlagen westlich des Hauptgebäudes und des ehemaligen Stalls im Umfang von insgesamt 584,0 m² abzureißen.
Der Standort befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Aus diesem Grund sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Midlum erforderlich (§ 8 Abs. 3 BauGB). Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich vorbereitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen. Da es sich um ein konkretes und allein auf den bestehenden Betrieb bezogenes Vorhaben handelt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Die Planungskosten trägt entsprechend der Vorhabenträger.
Aufgrund des Standortes im Außenbereich wird es erforderlich sein, die geplante Erweiterung des Betriebes auf die Hauptnutzung, die für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen sowie Wohnungen für Personal und den Betriebsleiter zu beschränken. Der gemäß den Zielen der Landesplanung zulässige Rahmen für die Erweiterung des Betriebes wird sich im Zuge der Beteiligung der Landesplanungsbehörde herausstellen. Das Vorhaben verlangt im weiteren Verfahren daher eine erschöpfende und schlüssige Begründung.
Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist vorgesehen das Grundstück mit einem Erdwall mit Anpflanzungen einzufassen.
Anlagen:
1) Lageplan (Entwurf) - HK-Service vom 16.05.20, zuletzt geändert am 12.04.2021
2) Lageplan zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Midlum