hier: Erweiterung Objektplanungsleistungenn nach § 33 HOAI 2013 und besondere Leistungen Innenraumgestaltung
Beschlussempfehlung:
Die Eilentscheidung
des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
- Anlass
Für den geplanten Neubau des AquaFöhr mit
Kurmittelhaus sind die Leistungen der Innenraumgestaltung zu vergeben.
Zum Zeitpunkt der Vergabe der
Objektplanungsleistungen Gebäude im August 2020 wurde die Planung der
baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung zunächst nur optional an Sunder-Plassmann Architekten
vergeben, da der Bauherr erst sehen wollte, wie sich der AN hinsichtlich seiner
Planungsleistungen präsentiert, und ob er auch für die Objektplanung der
Innenräume geeignet scheint. Nachdem der AN am 04.03.2021 seine ersten Ideen
zur Innenraumgestaltung präsentiert hatte, wurde in dem Projektbesprechungstermin zur
Innenraumgestaltung vom 09.03.2021 in Wyk auf Föhr zwischen dem Bürgermeister,
Herrn Hess, dem Projektleiter des Auftraggebers, Herrn von Stülpnagel, dem
Objektplaner, Herrn Sunder-Plassmann und der Projektsteuerin, Frau Bauer,
besprochen, dass der Hauptauftrag um die darin vereinbarten optionalen Stufen
erweitert werden soll:
Stufe
2b: Lph. 5 bis Lph. 7 gem. HOAI mit Bearbeitung der baukonstruktiven
Einbauten und der Ausstattung (Kostengruppen 380 und 600 nach DIN 276:2018-12)
Stufe
3b: Lph. 8 gem. HOAI mit Bearbeitung der baukonstruktiven Einbauten
und der Ausstattung (Kostengruppen 380 und 600 nach DIN 276:2018-12)
Stufe 4b: Lph. 9 gem. HOAI mit Bearbeitung der
baukonstruktiven Einbauten und der Ausstattung (Kostengruppen 380 und 600 nach
DIN 276:2018-12)
Zusätzlich sollen in der Leistungsphase 3 der Leistungsstufe 1 (Lph. 1
bis Lph. 4) gemäß dem Hauptauftrag vom 11.09.2020 auch die Objektplanung der
festen Einbauten und der Ausstattung das volle Leistungsbild gemäß Anlage 2.2
und Formblatt II-2.4 aus Anlage 7.1 des Hauptvertrags sowie die
besonderen Leistungen der Entwicklung eines AquaFöhr-USP mit zugehörigem
gestalterischen Leitfaden (Grobkonzept) und ein Gestaltungskonzept für die
gastberührten Funktionsbereiche durch den AN erbracht werden.
- Grundlagen
o Aufforderung zur
Angebotsabgabe, einschl. Anlagen (Anlage
1 ) an:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Datum der Aufforderung: 12.03.2021 per E-Mail)
o Nachtragsangebot (Anlage 2 ) von:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Angebotsdatum: 22.03. / 05.04.2021)
o Protokoll Aufklärungs- und
Verhandlungsgespräch (Anlage 3
) mit:
- Sunder-Plassmann
Architekten (Datum: 06.04.2021)
o Fortgeschriebene
Honorarermittlung vom 08.04.2021 (Anlage
4 ) (Hauptauftrag
Objektplanung Gebäude und Nachtrag Innenraumgestaltung)
- Eignungsprüfung
Der AN erfüllt die für die
zusätzlichen Leistungen notwendigen Voraussetzungen. Diese wurden im Hinblick
auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens zum
Hauptauftrag geprüft. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wurde
durch die mit Nachtragsangebot vom 22.03.2021 eingereichten Referenzen (siehe Anlage 2) nachgewiesen.
- Inhaltliche und
rechnerische Angebotsprüfung
Das Angebot des
Auftragnehmers Sunder-Plassmann
Architekten wurde inhaltlich sowie rechnerisch geprüft. Das Ergebnis der Prüfung inkl. der
Sachverhalte aus dem Aufklärungsgespräch ist in Anlage 4
zusammengefasst.
Der Auftragnehmer hat nach Prüfung der
Angebotsunterlagen ein im Sinne der in der HOAI genannten Leistungen der
Objektplanung für Innenräume ein wirtschaftliches Angebot vorgelegt.
Die Erweiterung der optional angebotenen
Leistungen (Stufe 2b, 3b und 4b) und Integration der Lph.3 und besonderen
Leistungen der Innenraumgestaltung in den Gesamtauftrag des AN stellt sich dem
Bauherrn wirtschaftlicher dar, als ein gesondertes Angebot für die
Innenraumgestaltung durch einen Drittanbieter, der die anrechenbaren Kosten
gesondert der HOAI-Tabelle zu Grunde legen würde. Die Erweiterung des Auftrags
von Sunder-Plassmann Architekten mit Erhöhung der bereits beauftragten
anrechenbaren Kosten führt hingegen zu einem im Verhältnis niedrigerem Honorar,
da das Honorar gem. HOAI Honorartafel nicht im gleichen Maße wie die
anrechenbaren Kosten steigt.
Zudem entfällt durch die Erbringung der
Planungsleistungen für die Innenraumgestaltung durch Sunder-Plassmann Architekten
eine Planungsschnittstelle, was die Reibungsverluste zwischen den
Planungsgewerken reduziert.
Außerdem fördert die Erbringung der Planungsleistungen für das Gebäude
und die Innenraumgestaltung durch einen Entwurfsverfasser die
Gesamt-Gestaltung „aus einem Guß“.
- Prüfvermerk zur
Gesamtvergütung
- Überprüfung Kostendeckung
Auszug Kostenprognose (Stand 15.03.2021) für das Projekt Aqua Föhr
(alle Beträge brutto):
Es
besteht Kostendeckung für die Beauftragung des Nachtragsangebots.
- Termine
Die Leistungsphase 3 für die Objektplanung der Innenräume
sowie die Leistungsstufen Stufe 2b (Lph. 5 bis Lph. 7), Stufe
3b (Lph. 8) und Stufe 4b (Lph.
9) gemäß dem Hauptauftrag vom 11.09.2020 werden gemäß dem Rahmenterminplan vom
30.06.2020 (Anlage 8 zum Hauptvertrag) erbracht.
Mit der besonderen Leistung der Entwicklung
eines AquaFöhr-USP mit zugehörigem gestalterischen Leitfaden (Grobkonzept) soll
unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden und innerhalb von 4 Wochen
abgeschlossen sein.
Die besondere Leistung des Gestaltungskonzepts
für die gastberührten Funktionsbereiche soll in Lph. 3 erbracht und
abgeschlossen werden.
- Empfehlung
Wir empfehlen die Erweiterung des Auftrags von
Sunder-Plassmann Architekten um die Leistungsstufen Stufe 2b
(Lph. 5 bis Lph. 7), Stufe 3b (Lph.
8) und Stufe 4b gemäß dem
Hauptauftrag vom 11.09.2020 und um die zusätzlichen Leistungen der Objektplanung der
Innenräume gemäß dem Nachtragsangebot vom 22.03. / 05.04.2021.
Aufgestellt: |
Geprüft: |
B.
Eng. Leon Bartels |
Dipl.
Ing. (FH) Alena Bauer |
iwb Ingenieure Generalplanung
GmbH & Co. KG |
iwb Ingenieure
Generalplanung GmbH & Co. KG |
Pinneberg,
16.04.2021 |
Pinneberg,
16.04.2021 |
Anlagen:
1.
Aufforderung zur Angebotsabgabe
2. Geprüftes
Nachtragsangebot Sunder-Plassmann Architekten vom 22.03. / 05.04.2021.
3.
Protokoll Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch vom
06.04.2021
4. Fortgeschriebene
Honorarermittlung vom 08.04.2021
Der Bürgermeister hat gemäß
§ 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag an Sunder-Plassmann
Architekten zu vergeben.