Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 17.06.2021 die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 2 im Bereich Südöstliche Ortslage, beidseitig der K125,
nordöstlich der Buurnstrat beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele
festgelegt:
Die Begrenzung auf eine Wohneinheit pro Wohngebäude soll erhalten werden und eine zweite Wohneinheit für die Kinder im Elternhaus ausnahmsweise zulässig sein.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass
während des Zeitraums der Aufstellung des Bebauungsplans / der
Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den
Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans
entgegenstehen.