Betreff
Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000167
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.06.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 im Bereich Südöstliche Ortslage, beidseitig der K125, nordöstlich der Buurnstrat beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

Die Begrenzung auf eine Wohneinheit pro Wohngebäude soll erhalten werden und eine zweite Wohneinheit für die Kinder im Elternhaus ausnahmsweise zulässig sein.

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung des Bebauungsplans / der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.