Betreff
Bezuschussung von Schulbesuchen der Amrumer Schüler/innen im Rahmen des Nordfriesland-Stipendiums
hier: Abschluss eines Änderungsvertrages
Vorlage
Neb/000094/2
Art
Beschlussvorlage Nebel
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf über einen Änderungsvertrag zum „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Vertragsabschluss zwischen den drei Vertragsparteien ist schnellstmöglich zu veranlassen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein hat einen Änderungsvertragsentwurf zum „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ übersandt, in welchem der Anwendungsbereich des Nordfriesland-Stipendiums um den Besuch der Berufsfachschule (BFS) I und II ausgeweitet wurde. Für die Beihilfegewährung bei einem Besuch der Berufsfachschule (BFS) III wird auf den angestrebten Abschluss der Fachhochschulreife abgestellt.

 

Der Entwurf des Änderungsvertrages ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die neu formulierten Passagen sind in roter Schrift dargestellt.

 

Eine Erweiterung des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 2018 um den Besuch der Berufsoberschule (BOS) sowie der Fachoberschule (FOS) ist in dem Änderungsvertragsentwurf nicht erfolgt.

 

Es ist eine Rückwirkung ab dem Schuljahr 2018/2019 vorgesehen, wenn bereits für das Schuljahr 2018/2019 ein Antrag gestellt wurde und die Voraussetzung des angestrebten Abschlusses der Fachhochschulreife gegeben ist.

 

Da bereits in den allerersten Beratungen der Gemeindevertretungen daraufhin gewirkt wurde, dass die Berufsfachschule (BFS) III in dem Vertragswerk Berücksichtigung findet, konnte auch für die beiden Anträge, die für das Schuljahr 2017/2018 von Amrumer Berechtigten eingegangen sind, die Möglichkeit der Bezuschussung zugesichert werden, so denn auch hier die Voraussetzung erfüllt ist, dass der Abschluss der Fachhochschulreife angestrebt wurde bzw. der Nachweis erbracht wurde, dass die Fachhochschulreife bereits erlangt wurde.

 

Von den monatlichen Kosten werden auch weiterhin jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen. Die Abwicklung der Bezuschussung erfolgt über die Gemeinden bzw. Ämter. Diese rechnen den Zuschuss jährlich mit dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein ab.

 

Anlagen:

 

Entwurf des Änderungsvertrages