Beschlussempfehlung:
1. Zu dem bestehenden
Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der bestehenden Versorgungsgebäude und
Stellplatzanlagen des Campingplatzes in Wittdün auf Amrum (Dünencamping Amrum)
südlich der Inselstraße (Inselstraße 125) und westlich der Wohnbebauung am
Passatweg und dem Dünenweg sowie des Meerwasserhallenbades „Badeland“ und dem
Kurtmittelhaus am östlichen Ortsrand die 8. Änderung aufgestellt. Es werden
folgende Planungsziele verfolgt:
a. Ausweisung eines
Sondergebietes, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“
gem. § 10 Baunutzungsverordnung.
b. Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Sicherung der Bestandsgebäude
des Campingplatzes sowie zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den geplanten Umbau des vorhandenen Versorgungsgebäudes, eines
Lagerschuppens sowie Lagerplatzes.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.
4. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
5. Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit
einer Frist von einem Monat (30 Tage).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
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davon
anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22
Gemeindeordnung waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Bereich des Campingplatzes an der Inselstraße in der Gemeinde Wittdün auf Amrum gibt es keinen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ dargestellt. Der Bereich wird jedoch seit langem nicht mehr nur als Zeltplatz sondern als Campingplatz mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen genutzt.
Vor dem Hintergrund geplanter Umbaumaßnahmen sollen die Bestandsgebäude durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Der Campingplatz soll weder erweitert noch in seiner derzeitigen Ausdehnung verändert werden. Es sollen jedoch die vorhandenen und zum Teil seit mehr als 35 Jahren bestehenden Gebäude zum Teil umgebaut und in einen zeitgemäßen Ausbauzustand versetzt werden. Vorgesehen ist der Umbau des vorhandenen Versorgungsgebäudes, eines Lagerschuppens sowie Lagerplatzes.
Parallel zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“ gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch plant die Gemeinde Wittdün auf Amrum die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Campingplatz an der Inselstraße“.
Anlagen:
1) Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“
Anlage 1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“