Beschlussempfehlung:
1. Für das Gebiet südlich der Oberen
Wandelbahn, westlich der Strandbar „Seehund“, in unmittelbarer Nähe zum
Strandzugang, im Bereich des bestehenden Holzspielschiffes auf dem Kniepstrand
wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a)
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Sport- und
Spielplatzes am Kniepstrand.
b)
Schaffung
neuer (Natur-) Erlebnisbereiche
c)
Erweiterung
der touristischen Angebotsstruktur i. V. m. dem insularen touristischen
Entwicklungskonzept
d)
Steigerung
der Attraktivität und Qualität der Freizeitangebote in der Gemeinde.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes
und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Das Bau- und
Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit einer
Frist von einem Monat (30 Tage).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22
Gemeindeordnung waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
An der sogenannten „Unteren Wandelbahn“ in Wittdün auf Amrum (Höhe Strandbar) befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Strandzugang ein abgängiges und nicht mehr zeitgemäßes Holzspielschiff auf dem Kniepstrand. An dieser Stelle präsentiert sich der Kniepsand in seiner breitesten Ausdehnung mit über 2 km auf Amrum, weswegen dieser Standort mit der bereits abgeschlossenen Neugestaltung der „Strandbar“ und einer im Bau befindlichen Holzterasse (200 qm) nochmals deutlich aufgewertet werden soll. Im seitlich vorgelagerten Bereich soll zur synergetischen Angebotserweiterung und aktivem Naturerleben auf dem „Kniep“ ein Sport- und Spielstrand mit einem neu gestalteten und möglichst thematisch ausgerichteten Spielschiff (z. B. Kutter) mit barrierefreien Elementen, einer Wasserspielanlage, Spieltoren für Fußball oder Handball, Ringtennisanlagen bzw. Beach-Badminton und Volleyballfeld und gesamtinsularer Strahlkraft errichtet werden.
Das Angebot soll sich insbesondere - auch im Zusammenhang mit dem Standort Strandbar – zielgruppenorientiert an Familien, Jugend- und Kindergruppen Amrums, Tagesgäste richten. Es soll zudem ortsbezogen die Angebotsstruktur der in unmittelbarer Nähe befindlichen Einrichtungen (Jugendherberge, Landschulheim Berlin Wilmersdorf, DRK Mutter-Kind-Kurheim) unterstützt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Aufstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ wird die Fläche zum Teil als Naturstrand und Grünfläche mit Schutzpflanzung dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird daher gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Amrum aufgestellt.
Anlagen:
1) Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 13 „Sport- und Spielstrand an der Unteren Wandelbahn“
Anlage 1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 13 „Sport- und Spielstrand an der Unteren Wandelbahn“ (rote Linie)