Beschlussempfehlung:
1. Zu dem bestehenden
Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich der Oberen Wandelbahn, westlich
der Strandbar „Seehund“, in unmittelbarer Nähe zum Strandzugang, im Bereich des
bestehenden Holzspielschiffes auf dem Kniepstrand die 9. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
a) Vorbereitung der
verbindlichen Bauleitplanung zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Sport- und Spielplatzes am
Kniepstrand.
b) Schaffung neuer (Natur-)
Erlebnisbereiche
c) Erweiterung der
touristischen Angebotsstruktur i. V. m. dem insularen touristischen
Entwicklungskonzept
d) Steigerung der
Attraktivität und Qualität der Freizeitangebote in der Gemeinde.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, drei Vergleichsangebote einzuholen.
4. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
5. Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt
werden: Öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen ins Internet mit
einer Frist von einem Monat (30 Tage).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
|
davon anwesend: |
|
Ja-Stimmen: |
|
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenenthaltungen: |
|
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung
waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
An der sogenannten „Unteren Wandelbahn“ in Wittdün auf Amrum (Höhe Strandbar) befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Strandzugang ein abgängiges und nicht mehr zeitgemäßes Holzspielschiff auf dem Kniepstrand. An dieser Stelle präsentiert sich der Kniepsand in seiner breitesten Ausdehnung mit über 2 km auf Amrum, weswegen dieser Standort mit der bereits abgeschlossenen Neugestaltung der „Strandbar“ und einer im Bau befindlichen Holzterasse (200 qm) nochmals deutlich aufgewertet werden soll. Im seitlich vorgelagerten Bereich soll zur synergetischen Angebotserweiterung und aktivem Naturerleben auf dem „Kniep“ ein Sport- und Spielstrand mit einem neu gestalteten und möglichst thematisch ausgerichteten Spielschiff (z. B. Kutter) mit barrierefreien Elementen, einer Wasserspielanlage, Spieltoren für Fußball oder Handball, Ringtennisanlagen bzw. Beach-Badminton und Volleyballfeld und gesamtinsularer Strahlkraft errichtet werden.
Das Angebot soll sich insbesondere - auch im Zusammenhang mit dem Standort Strandbar – zielgruppenorientiert an Familien, Jugend- und Kindergruppen Amrums, Tagesgäste richten. Es soll zudem ortsbezogen die Angebotsstruktur der in unmittelbarer Nähe befindlichen Einrichtungen (Jugendherberge, Landschulheim Berlin Wilmersdorf, DRK Mutter-Kind-Kurheim) unterstützt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen, plant die Gemeinde Wittdün auf Amrum die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ wird die Fläche zum Teil als Naturstrand und Grünfläche mit Schutzpflanzung dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll daher gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Amrum aufgestellt.
Anlagen:
1) Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlage 1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Farbausdruck: Rote Linie, SW-Ausdruck: Dicke, durchgezogene Linie)