Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2021 die Aufstellung für die 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen.
Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:
·
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Tourismus“ über fast den kompletten Geltungsbereich , um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und
Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und
Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
·
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung auf 50
% der zulässigen Geschossfläche, um den Dauerwohnraum zu sichern und in
Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;
·
Ausnahmsweise
können zugelassen werden: Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Räume für
freie Berufe.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass
während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen
Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den
Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.
Anlagen:
- Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes 3a der Gemeinde Wrixum
- Wrixum B3a 4Änderung_Veränderungssperre Satzung