Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat am 23.09.2021 die Aufstellung für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 6 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen. Dabei wurden
folgende Planungsziele festgelegt:
·
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Tourismus“ über fast den kompletten Geltungsbereich , um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und
Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und
Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
·
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung auf 50
% der zulässigen Geschossfläche, um den Dauerwohnraum zu sichern und in
Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;
Mit dem Erlass der
Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der
Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden
dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen
Bebauungsplans entgegenstehen.
Anlagen:
- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wrixum
- Wrixum B6-1Änderung_Veränderungssperre Satzung