Beschlussempfehlung:
Die Wahl des
Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates vom 07.08.2003 für die
Stadt Wyk auf Föhr wird gemäß § 39 Ziffer 4 GKWG für gültig erklärt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Stadtvertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss
über die Gültigkeit der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des
Seniorenbeirates und über die eventuellen Einsprüche gegen die Wahl zu beschließen.
Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Der Wahlprüfungsausschuss hat in
seiner Sitzung am 11.09.2003 die Anforderungen des § 39 Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes (GKWG) geprüft und folgendes festgestellt:
1. Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit in
den Kinder- und Jugenbeirat sowie den Seniorenbeirat gemäß § 6 GKWG werden von
allen Mitgliedern erfüllt.
2. Unregelmäßigkeiten bei der
Vorbereitung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates
oder bei der Wahlhandlung, die das Wahlergebnis im Wahlgebiet oder die
Verteilung der Sitze im Einzelfall hätten beeinflussen können, sind nicht
vorgekommen.
3. Die Feststellung des Wahlergebnisses
durch den Wahlvorstand und durch den Gemeindewahlausschuss ist ordnungsgemäß
erfolgt.
Gemäß § 39 Ziffer
4 GKWG ist die Wahl durch die Stadtvertretung für gültig zu erklären, wenn die
unter Ziffern 1 bis 3 genannten Anforderungen erfüllt werden. Das ist bei der
erfolgten Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des Seniorenbeirates am
07.08.2003 für die Stadt Wyk auf Föhr der Fall. Der Wahlprüfungsausschuss hat
daher empfohlen, die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates sowie des
Seniorenbeirates am 07.08.2003 für gültig zu erklären.