Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag zur Übertragung der Schulträgerschaft des Gymnasiums Insel Föhr
Vorlage
Amt/000016
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Schulträgerschaft des Gymnasiums Insel Föhr zum 01.01.08 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes auf das Amt Föhr-Amrum zu übertragen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Schulträgerschaft der Gymnasien geht durch das neue Schulgesetz zum 01.08.2009 auf die Gemeinde über, in der die Schule belegen ist, sofern sich Kreis und Standortgemeinde vorher nicht anderweitig geeinigt haben.

 

Der Schulverband Föhr ist im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auf den Kreis Nordfriesland zugekommen mit der Bitte, die Konditionen für eine vorzeitige Übertragung der Schulträgerschaft zu benennen. Zu der geplanten Übernahme zum 01.01.07 ist es nicht gekommen. Inzwischen hat sich das Amt Föhr-Amrum gebildet, das nach der geplanten Auflösung des Schulverbandes Föhr dessen Aufgaben wahrnehmen wird.


Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem anliegenden Vertrag zu entnehmen, der folgende Eckpunkte enthält und nach Absprache mit dem Kreis Nordfriesland zeitgleich den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte:

 

Ø  Die Schulträgerschaft für das Gymnasium Insel Föhr geht zum 01.01.08 auf das Amt Föhr-Amrum über.

 

Gebäude

Ø  Der Kreis überträgt im Rahmen dessen seinen Miteigentumsanteil an dem Grundstück des Schulzentrums Wyk einschließlich der baulichen Anlagen, des vorhandenen Zubehörs sowie des Inventars gegen einen symbolischen Kaufpreis von 1 € auf das Amt Föhr-Amrum.

Ø  Der Kreis wird im Umfang von 46,5 % an einem Verkaufserlös beteiligt, den das Amt Föhr-Amrum bei Veräußerung des Grundstücks einschließlich der baulichen Anlagen vor dem 31.07.21 erzielt.

 

Darlehen

Ø  Darlehensnehmer der vom Kreis zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben aufgenommenen Darlehen wird das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.08. Die Zins- und Tilgungsleistungen vom 01.01.08 bis 31.07.09 werden vom Kreis an das Amt erstattet. Zum Ausgleich des errechneten Defizits im Verwaltungshaushalt in Höhe von jährlich 21.900,- € wird das Darlehen mit der Nr. 8/12/56 mit dem derzeitigen Schuldenstand von 208.623,93 € weiterhin vom Kreis abgezahlt und nicht auf das Amt umgeschrieben.
(Schuldenstand zum 01.01.08: 683.935,81 €)

Ø  Der Eigenanteil des Kreises Nordfriesland zur Finanzierung der offenen Ganztagsschule wird vom Amt Föhr-Amrum übernommen. Die aus dem IZBB-Programm erfolgende Förderung steht daher auch vollumfänglich dem Amt Föhr-Amrum zur Verfügung.

 

Vereinbarung

Ø  Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem Schulverband Föhr über den Betrieb und die Unterhaltung des Schulzentrums Wyk wird zum 01.01.08 aufgehoben.

 

Baumaßnahmen

Ø  Die Kreisbauverwaltung bringt die auf dem Grundstück des Schulzentrums Wyk durchgeführte Baumaßnahme (Dachsanierung) zum Abschluss und führt die Baumaßnahmen zur Gestaltung des Schulzentrums als eine offene Ganztagsschule durch.

Ø  Die Baumaßnahmen zur Gestaltung des Schulzentrums Wyk als eine offene Ganztagsschule erfolgen unter der Voraussetzung, dass die hierfür aufzubringenden Investitionskosten anteilig zu 90 % aus dem über das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein abzuwickelnde Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB)“ des Bundes getragen werden.

 

Verpflichtungen

Ø  Sämtliche Dauerschuldverhältnisse, deren Vertragspartner der Kreis als Schulträger des Gymnasiums Insel Föhr ist, gehen mit Rechten und Pflichten auf das Amt Föhr-Amrum über (Vertragsübernahme unter Zustimmung des verbleibenden Vertragspartners).

 

Personal

Ø  Mit dem Übergang der Schulträgerschaft tritt das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.08 in die Rechte und Pflichten des Kreises aus den zu diesem Zeitpunkt  bestehenden Arbeitsverhältnisses mit Schulverwaltungs- und Hauspersonal ein.
(1,0 Planstelle Schulsekretärin)

 

Finanzielle Auswirkung auf den Amtshaushalt / bisherige Ansätze im Kreishaushalt in 2007

Ø  Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 254.000,- €
                                  Ausgaben in Höhe von   275.200,- €
Vermögenshaushalt  Ausgaben in Höhe von     16.900,- €

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Vertragsentwurf (Stand 27.04.2007)