Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Schulträgerschaft des Gymnasiums Insel Föhr zum 01.01.08 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes auf das Amt Föhr-Amrum zu übertragen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Schulträgerschaft der Gymnasien geht
durch das neue Schulgesetz zum 01.08.2009 auf die Gemeinde über, in der die
Schule belegen ist, sofern sich Kreis und Standortgemeinde vorher nicht
anderweitig geeinigt haben.
Der Schulverband Föhr ist im Zuge der
Verwaltungsstrukturreform auf den Kreis Nordfriesland zugekommen mit der Bitte,
die Konditionen für eine vorzeitige Übertragung der Schulträgerschaft zu
benennen. Zu der geplanten Übernahme zum 01.01.07 ist es nicht gekommen.
Inzwischen hat sich das Amt Föhr-Amrum gebildet, das nach der geplanten
Auflösung des Schulverbandes Föhr dessen Aufgaben wahrnehmen wird.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem anliegenden Vertrag zu entnehmen, der
folgende Eckpunkte enthält und nach Absprache mit dem Kreis Nordfriesland
zeitgleich den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden
sollte:
Ø Die Schulträgerschaft für das Gymnasium Insel Föhr geht zum 01.01.08 auf
das Amt Föhr-Amrum über.
Gebäude
Ø Der Kreis überträgt im Rahmen dessen seinen Miteigentumsanteil an dem
Grundstück des Schulzentrums Wyk einschließlich der baulichen Anlagen, des
vorhandenen Zubehörs sowie des Inventars gegen einen symbolischen Kaufpreis von
1 € auf das Amt Föhr-Amrum.
Ø Der Kreis wird im Umfang von 46,5 % an einem Verkaufserlös beteiligt,
den das Amt Föhr-Amrum bei Veräußerung des Grundstücks einschließlich der
baulichen Anlagen vor dem 31.07.21 erzielt.
Darlehen
Ø Darlehensnehmer der vom Kreis zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben
aufgenommenen Darlehen wird das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.08. Die Zins- und
Tilgungsleistungen vom 01.01.08 bis 31.07.09 werden vom Kreis an das Amt
erstattet. Zum Ausgleich des errechneten Defizits im Verwaltungshaushalt in
Höhe von jährlich 21.900,- € wird das Darlehen mit der Nr. 8/12/56 mit dem
derzeitigen Schuldenstand von 208.623,93 € weiterhin vom Kreis abgezahlt und
nicht auf das Amt umgeschrieben.
(Schuldenstand zum 01.01.08: 683.935,81 €)
Ø Der Eigenanteil des Kreises Nordfriesland zur Finanzierung der offenen
Ganztagsschule wird vom Amt Föhr-Amrum übernommen. Die aus dem IZBB-Programm
erfolgende Förderung steht daher auch vollumfänglich dem Amt Föhr-Amrum zur
Verfügung.
Vereinbarung
Ø Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem
Schulverband Föhr über den Betrieb und die Unterhaltung des Schulzentrums Wyk
wird zum 01.01.08 aufgehoben.
Baumaßnahmen
Ø Die Kreisbauverwaltung bringt die auf dem Grundstück des Schulzentrums
Wyk durchgeführte Baumaßnahme (Dachsanierung) zum Abschluss und führt die
Baumaßnahmen zur Gestaltung des Schulzentrums als eine offene Ganztagsschule
durch.
Ø Die Baumaßnahmen zur Gestaltung des Schulzentrums Wyk als eine offene
Ganztagsschule erfolgen unter der Voraussetzung, dass die hierfür
aufzubringenden Investitionskosten anteilig zu 90 % aus dem über das Ministerium
für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein abzuwickelnde
Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB)“ des Bundes
getragen werden.
Verpflichtungen
Ø Sämtliche Dauerschuldverhältnisse, deren Vertragspartner der Kreis als
Schulträger des Gymnasiums Insel Föhr ist, gehen mit Rechten und Pflichten auf
das Amt Föhr-Amrum über (Vertragsübernahme unter Zustimmung des verbleibenden
Vertragspartners).
Personal
Ø Mit dem Übergang der Schulträgerschaft tritt das Amt Föhr-Amrum zum
01.01.08 in die Rechte und Pflichten des Kreises aus den zu diesem
Zeitpunkt bestehenden
Arbeitsverhältnisses mit Schulverwaltungs- und Hauspersonal ein.
(1,0 Planstelle Schulsekretärin)
Finanzielle Auswirkung auf den
Amtshaushalt / bisherige Ansätze im Kreishaushalt in 2007
Ø Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 254.000,- €
Ausgaben in Höhe von 275.200,- €
Vermögenshaushalt Ausgaben in Höhe
von 16.900,- €
Anlagen:
Vertragsentwurf (Stand 27.04.2007)