Betreff
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Nebel
Vorlage
Neb/000153
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Der Wahl von Oliver Ziegler zum Gemeindewehrführer und der Wahl von Tewe Thomas zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nebel sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Nebel für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nebel (Ortswehren Nebel und Süddorf-Steenodde) am 16.09.2021 wurde Herr Oliver Ziegler für sechs Jahre zum Gemeindewehrführer gewählt. Herr Ziegler erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers.

 

Gleichzeitig hat die Versammlung Herrn Tewe Thomas zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Herr Thomas erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt.

 

Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee haben sich die Gewählten schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch die Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Nebel zu ernennen.