Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Oldsum
für das Gebiet nördlich des Huuchstieges, ca. 64 m westlich des Miremwai und ca. 214 m östlich des Eemelkeswai in einer Bautiefe von 70 m
hier:Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
Old/000127/1
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 10 für das Gebiet nördlich des Huuchstieges, ca. 64 m westlich des Miremswai und ca. 214 m östlich des Eemelkeswai in einer Bautiefe von 70 m  vom 17.04.2019 wird aufgehoben.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 17.04.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet nördlich des Huuchstieges, ca. 64 m westlich des Miremswai und ca. 214 m östlich des Eemelkeswai in einer Bautiefe von 70 m (Flur 5 Flurstück 204) beschlossen. Anlass für die Aufstellung war die Absicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des im Plangebiet ansässigen Tischlereibetriebes „Feddersen“ und die Neuansiedlung des Malereibetriebes „Ketelsen“ zu schaffen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 plant die Gemeinde ein Gewerbegebiet auszuweisen. Dieses soll dazu dienen, Gewerbebetrieben aus Oldsum Flächen zur Erweiterung oder auch Flächen für Neugründung bereitzustellen. Da diese Planung die Flächenbedarfe aus B-Plan Nr. 10 mit abdecken kann, steht der B-Plan Nr. 10 der Ausweisung des Gewerbegebietes in B-Plan Nr. 8 entgegen. Die Planung des B-Plans Nr. 10 wird daher nicht weiterverfolgt und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

Anlagen:

 

-       Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Oldsum