Beschlussempfehlung:
Der Wahl von Sven Martens zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum sowie seiner Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.
Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung.
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Bürgermeister
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum am 06.11.2021 wurde Herr Sven Martens für die Dauer von sechs Jahren zum Wehrführer gewählt. Herr Martens erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte ist außerdem durch die Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum zu ernennen.