Beschlussempfehlung:
1.
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der
Abwägungsvorschläge in der Anlage 4 „Auswertung der Stellungnahmen zu
Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr“ (Abwägungstabelle) beschlossen.
2.
Der
Amtsdirektor wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das
Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
3.
Aufgrund
des § 10 des BauGB beschließt die Stadtvertretung den B-Plan Nr.56 für das
Gebiet südlich des Laglumsweges, westlich der Kläranlage, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die
Begründung wird gebilligt.
5.
Der
Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet
unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
|
davon
anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
|
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine / folgende Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses bzw. Stadtvertreterinnen
oder Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung
mit Begründung:
Im Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 56 sollen auf der in Aussicht genommenen und in städtischem
Eigentum befindlichen Fläche drei Nutzungen untergebracht werden:
1. Der angrenzende
städtische Hafenbetrieb soll erweitert werden.
2. Für den DLRG soll eine
Möglichkeit für die Lagerung von Material und Ausrüstung geschaffen werden. In
diesem Zusammenhang sollen auch Personalunterkünfte entstehen können, die für
die ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt sind, die in
den Sommermonaten zur Hilfe bei der Strandüberwachung auf die Insel kommen.
3. Im südlichen Teil des
Geltungsbereiches ist eine Erweiterungsfläche für die angrenzende Kläranlage
vorgesehen.
Mit der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr.
56) planungsrechtlich vorbereitet. Beide Bauleitpläne werden im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB
sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um
sicherzustellen, dass sich der Bebauungsplan zukünftig aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt, wird im Rahmen der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes die Darstellung der Fläche des betroffenen Plangebietes von
„Fläche für Versorgungsanlagen/Abwasserbeseitigung“ in „Fläche für den
Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen für den städtischen
Tourismusbetrieb“ geändert.
Mit der Aufstellung der
Bauleitpläne wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde
von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt.
Aufgrund der in der
landesplanerischen Stellungnahme zur Planungsanzeige aus dem Jahr 2017
geäußerten Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Wohnnutzung in Kombination
mit möglichen Immissionen der benachbarten Nutzungen (gewerbeähnlicher
Betriebslärm, Kläranlage) wurden zum Bebauungsplan eine
Geruchsimmissionsprognose sowie ein Schallgutachten erstellt. Die Ergebnisse
sind in die Planung eingeflossen.
Alle vorgebrachten
Hinweise, die im Rahmen der Beteiligungsschritte
-
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB: 23.03.2021
-
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: August bis September 2020
-
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB: 19.05. bis
21.06.20201
-
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: April bis Juni
2021
eingegangen sind, wurden
entsprechend der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes bei der Erstellung des
Planentwurfes berücksichtigt.
Anlagen:
1. Entwurf der Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über den Bebauungsplan Nr. 56 zu Beschlussfassung
2. Begründung Entwurf der Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über den Bebauungsplan Nr. 56 zu Beschlussfassung
3. Umweltbericht zum Entwurf der Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über den Bebauungsplan Nr. 56 zu Beschlussfassung
4. Abwägungstabelle zur Auswertung der Stellungnahmen zu Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr