Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2022.
Sachdarstellung mit Begründung:
A:
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -94.800 EUR (Vj. -96.000 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2020:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das
Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
(Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom
September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und
zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die
Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.359 Mio. EUR |
1.392 Mio. EUR |
+6 % |
+6 % |
+6 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
234 Mio. EUR |
210 Mio. EUR |
+2 % |
+1 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
134 Mio. EUR |
155 Mio. EUR |
-5 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
Gesamtzahl liegt nicht vor |
+4 % |
+6 % |
+4 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der
ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 24.400 EUR.
Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen
nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 1.200 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2022 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
-10.000 |
Anpassung |
4021 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
+20.900 |
Ergibt sich aus dem Finanzausgleich |
40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
-17.700 |
Wegfall der gesetzlichen Grundlage |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+103.600 |
Ergibt sich aus dem Finanzausgleich |
41310000 Allgemeine Zuweisungen Land |
-33.200 |
Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen abgeschlossen |
41420000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden |
+30.000 |
Gruppenförderungssätze gem. § 57 KiTaG für Standortgemeinden |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+24.000 |
Unterhaltung Grandwege und Schwarzdecken erhöht |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-2.900 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+3.500 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+31.600 |
Amtsumlage 51,02%
gem. Finanzkraft |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden |
+103.300 |
KiTa Gebühren,
welche im Vorjahr unter 54580000 eingeplant worden sind |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
-80.000 |
KiTa Gebühren nun
unter 54520000 eingeplant |
Ergänzende
Hinweise:
Die Erträge (4er
Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich
zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der
aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen
sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 43.000 € ausgewiesen.
Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind 1.000
€ für eventuelle Anschaffungen eingeplant.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze
war der Neubau des Gehweges im Westerstieg eingeplant. Die Mittel hierfür
sollen nach 2022 übertragen werden. Weiterhin plant man mit Mehrkosten in Höhe
von 20.000 €, welche in 2022 eingeplant sind. Für die Maßnahme wurde bereits
ein Darlehen über 130.000 € genehmigt, welches um die weiteren 20.000 erhöht
werden soll.
Weiterhin ist die
Schaffung eines Bouleplatzes vorgesehen. Die Kosten in Höhe von 20.000 € teilen
sich auf die Produkte 541001 Straßen,
Wege und Plätze (6.800 €) und 575003
Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr (13.200 €) auf. Eine entsprechende Förderung von insgesamt 80 % der Summe
wurde ebenfalls entsprechend aufgeteilt.
Für den Kauf von
neuen Bänken sind im 575003 Tourismus,
Kur- und Fremdenverkehr 2.000 € vorgesehen.
Die Investitionen,
mit Ausnahme des Neubaus des Gehweges, sollen aus der Liquidität der Gemeinde
beglichen werden.
Die Liquidität
der Gemeinde beläuft sich zum 07.12.2021 auf
227.369,01EUR.
In dem Finanzplan
(Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
i.H.v. -97.4000 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2021 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2021 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR