Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen
1. Im Rahmen der Auslegung vom 12. April bis 16. Mai 2007 wurden keine Anregungen geäußert.
2. Im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4
BauGB wurden keine Anregungen zum Entwurf der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebracht, die eine Änderungen am bisherigen Planentwurf
erforderlich machen.
Zu b) abschließende
Beschlussfassung
3. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstückes Nr. 25 des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.
4. Die
Begründung dazu wird gebilligt.
5. Das
Bau- und Planungsamt wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6
Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen
Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB wurden
keine Anregungen zum Entwurf vorgebracht, die Auswirkungen auf den Inhalt des
Bebauungsplanes haben.
Da sich keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann die abschließende Beschlussfassung für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk erfolgen.