Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000151
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2022.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 225.000 EUR (Vj. +301.800EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2020:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2021

2022

2023

2024

2025

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.359 Mio. EUR

1.392 Mio. EUR

+6 %

+6 %

+6 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

234 Mio. EUR

210 Mio. EUR

+2 %

+1 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

134 Mio. EUR

155 Mio. EUR

-5 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4 %

+6 %

+4 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 47.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 526.800 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2022

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

-50.000

Anpassung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+33.100

Laut Finanzausgleich

40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

-15.200

Wegfall der gesetzlichen Grundlage

41310000 Allgemeine Zuweisungen Land

-385.000

Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen abgeschlossen

50… Personalaufwendungen                                                                                                                                                  

+6.500

Meldung laut Hauptamt

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen      

+39.200

Schwarzdecken +40.000 €

Straßenbeleuchtung +5.000 €

Toiletten Dorfplatz +1.500 €

53410000 Gewerbesteuerumlage

+18.600

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+23.700

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+55.400

Amtsumlage 51.02 %

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden

+54.700

KiTa Gebühren waren im Vorjahr unter 54580000 eingeplant

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

-55.000

KiTa Gebühren von nun an unter 54520000 geplant

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 18.400 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist ein Betrag von 2.000 € für die Anschaffung von zwei Stablampen eingeplant.

 

Die folgenden Investitionen werden jeweils auf die Produkte 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr und 541001 Straßen, Wege und Plätze aufgeteilt.

Für die Anschaffung einer Findlingsskulptur sind im Haushalt 5.000 € vorgesehen.

Weiter sind im Haushaltjahr insgesamt 8.000 € für den Kauf eines Aufsitz- und eines Rasenmähers eingeplant.

Für die Werkstatt des Bauhofes sind die Anschaffung eines Hubwagens für 1.200 € und einem Palettenregal in Höhe von 1.800 € vorgesehen.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 09.12.2021 auf 481.790,66 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -208.300 € ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2022 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR