Betreff
Bebauungsplan Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens a) Behandlung der Anregungen, Bedenken und Hinweise b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001473/8
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.    Im Rahmen der Auslegung vom 12. April bis 16. Mai 2007 wurden keine Anregungen geäußert.

 

2.    Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB wurden keine Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b vorgebracht, die Änderungen am bisherigen Planentwurf erforderlich machen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

3.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstückes Nr. 25 des AOK-Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 47b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während er Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB wurden keine Anregungen zum Entwurf vorgebracht, die Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes haben.

Da sich keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 47b der Stadt Wyk auf Föhr erfolgen.