Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 der Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000116
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2022.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 23.500 EUR (Vj. Jahresverlust 13.800 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2020:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2021

2022

2023

2024

2025

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.359 Mio. EUR

1.392 Mio. EUR

+6 %

+6 %

+6 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

234 Mio. EUR

210 Mio. EUR

+2 %

+1 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 31 FAG

134 Mio. EUR

155 Mio. EUR

-5 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4 %

+6 %

+4 %

 

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 5.400 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 9.700 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2022

(in EUR)

Anmerkung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+3.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40340000 Zweitwohnungssteuer

+7.700

Anpassung

40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich

-2.600

Wegfall des Familienausgleichs (§ 31a FAG)

41110000 Schlüsselzuweisungen

+5.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

43611000 Kurabgabe

-400

Anpassung

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land

+8.400

Zuschuss zum energetischen Quartierskonzept und Förderanteil Radwegekonzept

45110000 Konzessionsabgaben

-100

Anpassung

 

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+4.500

Anpassung der lfd. Unterhaltungsarbeit Wirtschaftswege

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

+200

Anpassung

52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen

-100

Anpassung 

53410000 Gewerbesteuerumlage

+1.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+5.700

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+7.200

Gemäß Finanzkraft

53730000 Allgemeine Umlagen Zweckverbände

+700

Anpassung

54210000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten

+1.300

Anpassung

54290000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- sonstige Aufwendungen

+100

Anpassung

54310000 Geschäftsaufwendungen

+10.700

Sanierungsmanager Quartierskonzept und Radwegekonzept

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnungen

+4.800

Anpassung und Betrag von 54580000 auf 54520000 umgebucht

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

-4.500

Kiga- Umbuchung auf 54520000

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 54.600 EUR ausgewiesen. Davon wurden Mittel in Höhe von 34.000 EUR aus den Vorjahren übertragen und ein Betrag in Höhe von 20.600 EUR neu im Haushaltsjahr 2022 eingeplant.

 

Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 500 EUR für die Anschaffung von einem Müllcontainer eingeplant. Da dieser noch nicht angeschafft wurde, werden die Mittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Dunsum 1.200 € als Investitionskostenzuschuss eingeplant.

Die geplante Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges hat sich weiter verzögert. Die Mittel des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 33.500 EUR sollen nach 2022 übertragen werden.

Aufgrund von Mehrkosten werden für das Haushaltsjahr 2022 zusätzlich 3.400 EUR für den Zuschuss eingeplant.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze werden 4.000 EUR für ein neues Buswartehaus eingeplant.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr wird für die touristische Aufwertung des Deiches ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR angesetzt. Außerdem sind in diesem Produkt 500 EUR für kleinere Investitionen eingeplant.

Weiter werden in diesem Produkt Mittel für einen neuen Schaukasten eingeplant. Der angesetzte Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 EUR teilt sich in den hoheitlichen Bereich und Fremdenverkehr auf und wird daher auch anteilig im Produkt 111002 Hauptamt eingeplant.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 15.03.2022 auf 233.869,86 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -38.800 EUR ausgewiesen.


Hinweislich:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2022 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2021 folgende Mindeststeuersätze:

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.