Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2022.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 23.500 EUR (Vj. Jahresverlust 13.800 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2020:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.359 Mio.
EUR |
1.392 Mio.
EUR |
+6 % |
+6 % |
+6 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
234 Mio. EUR |
210 Mio. EUR |
+2 % |
+1 % |
+1 % |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 31 FAG |
134 Mio. EUR |
155 Mio. EUR |
-5 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+4 % |
+6 % |
+4 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 5.400 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 9.700 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2022 (in EUR) |
Anmerkung |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+3.200 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+7.700 |
Anpassung |
40510000 Leistungen nach dem Familienausgleich |
-2.600 |
Wegfall
des Familienausgleichs (§ 31a FAG) |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+5.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
43611000 Kurabgabe |
-400 |
Anpassung |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlage Land |
+8.400 |
Zuschuss
zum energetischen Quartierskonzept und Förderanteil Radwegekonzept |
45110000 Konzessionsabgaben |
-100 |
Anpassung |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+4.500 |
Anpassung der lfd.
Unterhaltungsarbeit Wirtschaftswege |
52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
+200 |
Anpassung |
52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen |
-100 |
Anpassung |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+1.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+5.700 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+7.200 |
Gemäß Finanzkraft |
53730000 Allgemeine Umlagen Zweckverbände |
+700 |
Anpassung |
54210000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten |
+1.300 |
Anpassung |
54290000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- sonstige Aufwendungen |
+100 |
Anpassung |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+10.700 |
Sanierungsmanager
Quartierskonzept und Radwegekonzept |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnungen |
+4.800 |
Anpassung und Betrag von
54580000 auf 54520000 umgebucht |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
-4.500 |
Kiga- Umbuchung auf 54520000 |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 54.600 EUR
ausgewiesen. Davon wurden Mittel in Höhe von 34.000 EUR aus den Vorjahren
übertragen und ein Betrag in Höhe von 20.600 EUR neu im Haushaltsjahr 2022
eingeplant.
Im Produkt 111010 Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe
von 500 EUR für die Anschaffung von einem Müllcontainer eingeplant. Da dieser
noch nicht angeschafft wurde, werden die Mittel in das Haushaltsjahr 2022
übertragen.
Im Produkt 126010
Gemeindefeuerwehr sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Dunsum
1.200 € als Investitionskostenzuschuss eingeplant.
Die geplante Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges hat sich weiter
verzögert. Die Mittel des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 33.500 EUR sollen nach 2022 übertragen werden.
Aufgrund von Mehrkosten werden für das Haushaltsjahr 2022 zusätzlich
3.400 EUR für den Zuschuss eingeplant.
Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze werden 4.000
EUR für ein neues Buswartehaus eingeplant.
Im Produkt 575003 Tourismus, Kur-
und Fremdenverkehr wird für die
touristische Aufwertung des Deiches ein Betrag in Höhe von 10.000 EUR
angesetzt. Außerdem sind in diesem Produkt 500 EUR für kleinere Investitionen
eingeplant.
Weiter werden in diesem Produkt Mittel für einen neuen Schaukasten
eingeplant. Der angesetzte Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 EUR teilt sich in den
hoheitlichen Bereich und Fremdenverkehr auf und wird daher auch anteilig im Produkt 111002 Hauptamt eingeplant.
Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 15.03.2022 auf
233.869,86 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -38.800 EUR
ausgewiesen.
Hinweislich:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2022 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2021 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.