Beschlussempfehlung:
Die beigefügte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2022 werden durch die Verbandsversammlung beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Vorlage ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für das Jahr 2022 beigefügt.
Die Planung des Ergebnishaushalt 2022 weist einen
Jahresfehlbetrag von € 72.200 aus. Dieser ist insbesondere auf die gestiegenen
Personalkosten sowie Mindereinnahmen im Bereich der Eintrittsgelder und
Verkaufserlöse zurückzuführen.
Aufgrund der finanziellen Belastungen die die
Zweckverbandsgemeinden derzeit durch die Corona-Pandemie haben, ist eine
Erhöhung der Zweckverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2022 nicht vorgesehen.
Ein aus dem Jahresergebnis 2022 resultierender Fehlbetrag soll zu Lasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.