Beschlussempfehlung:
- Die von der Finanzabteilung der Stadt Wyk auf Föhr
erstellte „Ergebnisrechnung 2001 zur Kalkulation der
Fremdenverkehrsabgabe“ vom 12. Juni 2003 wird als Grundlage für die
Ermittlung des Abgabensatzes der Fremdenverkehrsabgabe gemäß § 5 der
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf
Föhr vom 17.12.1999 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 01.02.2002
anerkannt. Bestätigt wird insbesondere ausdrücklich die Abgabefähigkeit
des in die Kalkulation eingestellten Aufwands der Tourismus GmbH
Nordseeheilbad Wyk auf Föhr.
- Bestätigt wird ferner, dass die in oben
bezeichneter Ergebnisrechnung 2001, Gliederungspunkt 3.2, ausgewiesenen
Deckungsanteile („Finanzierungsanteile“) zu 1.3, 1.4, 2.4 und 2.5 von der
Stadt Wyk auf Föhr getragen werden. Hieraus ergeben sich im einzelnen
folgende Forderungen:
a) von der in der Bilanz des Liegenschaftsbetriebes zum 31.12.2001 ausgewiesenen Forderung an die Stadt Wyk auf Föhr ein Teilbetrag von 192.522,02 €,
b) von der in der Bilanz des Hafenbetriebes zum 31.12.2001 ausgewiesenen Forderung an die Stadt Wyk auf Föhr ein Teilbetrag von 137.070,11 € sowie
c) von der in der Bilanz der Tourismus GmbH zum 31.12.2001 ausgewiesenen Forderung an die Stadt Wyk auf Föhr ein Teilbetrag von (325.390,60 € + 221.630,96 € =) 547.021,56 €.
Sachdarstellung mit Begründung:
Wegen der Fremdenverkehrsabgabe sind derzeit für das Veranlagungsjahr 2001, dem ersten Jahr der Ablösung des vormaligen Kurbetriebes durch den Liegenschaftsbetrieb, den Hafenbetrieb und die Tourismus GmbH, Klageverfahren in erster Instanz beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig.
Wie das Verwaltungsgericht in einem Verhandlungstermin am 28.08.2003 geäußert hat, erachtet es nunmehr als entscheidungserheblich, dass die Stadt Wyk auf Föhr nachweist, dass der in der Abgabenkalkulation ausgewiesene Gemeindeanteil (30% zu den Kosten der Fremdenverkehrswerbung / 15% zu den Kosten der übrigen Fremdenverkehrseinrichtungen) tatsächlich an die o.g. Betriebe geflossen sind oder jedenfalls als Forderung der Betriebe an den allgemeinen Haushalt der Stadt gegenüber entstanden sind.
Daher kommt es nun darauf an, dass die Stadtvertretung durch Beschluss feststellt,
- dass die seinerzeitige Vorauskalkulation sich aus abgabenrechtlicher sicht trotz der inzwischen vorgenommenen Umstrukturierung des Kurbetriebes als richtig erwiesen hat und
- wie der von der Stadt Wyk auf Föhr aus allgemeinen Finanzmitteln zu tragende Deckungsanteil sich auf die einzelnen Betriebe verteilt.
Dass ersteres der Fall ist, ergibt sich aus dem Vergleich der Aufwands- und Deckungskalkulation zur Ursprungssatzung der Fremdenverkehrsabgabesatzung vom 17.12.1999, ergänzt durch die Deckungskalkulation zur 3. Nachtragssatzung vom 01.02.2002, mit dem tatsächlich in 2001 erzielten Ergebnis, welches in der „Ergebnisrechnung 2001 zur Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe“ vom 12.06.2003 durch die Stadtverwaltung festgestellt wurde.
Dieser Vergleich stellt sich in Kurzform so dar:
|
Vorauskalkulation 13.12.1999 |
Ergebnis 2001 |
Differenz |
|
in DM |
in € |
in € |
in € |
|
A. Fremdenverkehrswerbung |
1.494.260,11 |
764.003,06 |
738.769,85 |
25.233,21 |
B. Fremdenverkehrseinrichtg. |
9.667.514,21 |
4.942.921,53 |
4.572.211,03 |
370.710,50 |
davon (Träger): |
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|
|
1) Liegenschaftsbetrieb |
|
|
1.283.480,13 |
|
2) Hafenbetrieb |
|
|
913.800,71 |
|
3) Tourismus GmbH |
|
|
2.169.270,65 |
|
4) Stadt Wyk auf Föhr |
|
|
205.659,54 |
|
Deckung |
|
|
|
|
A. Fremdenverkehrswerbung |
|
|
|
|
Gebühren, Entgelte, Erlöse |
851.728,26 |
435.481,74 |
145.020,76 |
290.460,98 |
Fremdenverkehrsabgabe |
194.253,81 |
99.320,40 |
88.880,58 |
10.439,82 |
Stadt |
448.278,03 |
229.200,92 |
504.868,51 |
-275.667,59 |
B. Fremdenverkehrseinrichtg. |
|
|
|
|
Gebühren, Entgelte, Erlöse |
3.770.330,54 |
1.927.739,39 |
1.428.783,84 |
498.955,55 |
Kurabgabe |
3.576.980,26 |
1.828.880,97 |
1.679.497,32 |
149.383,65 |
Fremdenverkehrsabgabe |
870.076,28 |
444.862,94 |
398.136,27 |
46.726,67 |
Stadt |
1.450.127,13 |
741.438,23 |
1.065.793,60 |
-324.355,37 |