Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2008.
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 21. November 2003
hat die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder in Jena
die Reform des Gemeindehauhaltsrechts beschlossen.
Dadurch soll im HKR
von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine
ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden und die Steuerung der
Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von
Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die
kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.
Die IMK gibt zwei
Möglichkeiten zur Reform, über die die Länder zu entscheiden haben:
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Gemeindehaushaltsverordnung
für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen,
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Gemeindehaushaltsverordnung
für die erweiterte kameralistische Buchführung
Gem. dem
Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 ist in SH beides erlaubt.
Dies wird dadurch
begründet, dass
-
ein
deutlich höherer Verwaltungsaufwand durch die vollständige Vermögenserfassung
und –bewertung entsteht (bei erweiteter Kameralistik jedoch auch)
-
der
Schulungs- und Fortbildungsbedarf des Personals erheblich ist
Bis heute zeigt sich
jedoch, dass die Einführung der Doppik als vorrangiges Ziel erkannt wird, da
wenn auch mit einiger Verzögerung selbst das Land SH auf die Doppik umstellen
wird. Viele Kommunen sind schon in Vorbereitung auf die Umstellung.
Wesendliche
Strukturelemente der neuen Verwaltungssteuerung sind
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die
Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen, d. h.
die Zusammenführung von Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung,
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die
Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte,
-
die
Kosten- und Leistungsrechnung über die –damaligen- kostenrechnenden
Einrichtungen hinaus nach Bedarf in weiteren Verwaltungsbereichen,
-
die
Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie
Vermögens- und Kapitalpositionen zur Vermittlung eines vollständigen Bildes
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune
Ziel
ist auch, die Ausrichtung der kommunalen Finanzpolitik auf das Prinzip der
integrativen Gerechtigkeit, d. h. der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode
soll regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden, um
nachfolgenden Generationen nicht weiter zu belasten.
Im
Jahr 2005 hat der Amtsauschuss beschlossen sich einem Workshop der Fa. Petersen
& Co. zusammen mit der Stadt Wyk, dem Amt Föhr-Land und dem Amt Pellworm
anzuschließen. Diese Fa. unterstützt und schult die Umstellung auf die Doppik
zusammen mit der Fa. C.I.P. Kommunal-Nord.