Beschlussempfehlung:
Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF) regelt die Aufwandsentschädigungen der Wehrführer/innen, Gerätewart/innen und der/die Feuerwehrjugendwart/in sowie deren Stellvertreter/innen.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ festgelegt sein muss, dass die Kameraden/Kameradinnen – sofern gewünscht – den Höchstsatz erhalten. Die Verbandssatzung wird darum um Absatz 5 bei § 8 ergänzt.