Betreff
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel
Vorlage
Amt/000380
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Kürzlich fand ein Abstimmungsgespräch hinsichtlich des bedarfsgerechten Ausbaus der Betreuung der Grundschulkinder auf Amrum  zwischen den Bürgermeistern der Amrumer Gemeinden, Vertreter/innen des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum, dem Leiter des Inselkindergartens Amrum, einem Vertreter des Schulausschusses sowie Vertreter/innen des Amtes Föhr-Amrum statt.

 

Auch aus den Ergebnissen einer vorausgegangenen Bedarfsabfrage erscheint für die Sommer- und Herbstferien dieses Jahres ein -zunächst testweises- Angebot einer Ferienbetreuung sinnvoll. Es könnte ein Umfang von zwei Wochen in den Sommerferien (vorletzte und letzte Ferienwoche) sowie eine Woche in den Herbstferien (voraussichtlich letzte Ferienwoche) jeweils in den Vormittagsstunden von 08.00 – 12.00 Uhr realisiert werden. Sofern sich aus der tatsächlichen Inanspruchnahme der Ferienbetreuung ein anzupassender Bedarf ergäbe, könnte  man für die Folgejahre ggf. entsprechende Anpassungen in Erwägung ziehen.

Da in diesem Jahr keine Haushaltsmittel für dieses zusätzliche Betreuungsangebot zur Verfügung stehen, müsste ein Elternbeitrag in Höhe von 50,00 EUR pro Woche und Kind erhoben werden. Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen sollte die Anmeldung zur Ferienbetreuung wochenweise verbindlich und zunächst mit einer begrenzten Teilnehmerzahl erfolgen.            

 

Um zusätzlich den sich aus der Bedarfsabfrage ebenfalls ersichtlichen Wunsch der Familien nach einer Frühbetreuung nachzukommen, könnte –sofern die personellen Ressourcen akquiriert werden können - hierzu schon ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 das grundsätzliche Angebot (ab 07.00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn) geschaffen werden.

 

Sofern der Amtsausschuss diesen Überlegungen positiv gegenübersteht, bedürfte die Satzung über die Nutzung des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel eines 1. Nachtrages, um diese Neuerungen einzuarbeiten.

 

 

 

 

 

         

  

Anlagen:

 

- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des Angebots der Betreuten Grundschule

  an der Öömrang Skuul in Nebel