Betreff
Erlass einer Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/002519
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden Entwurf der Satzung zur Regelung der Sondernutzung und zur Erhebung von Gebühren an öffentlichen Straßen, sowie die Anlage 1 dem Gebührentarif und der Gestaltungsrichtlinien als Bestandteil der Satzung.

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2023 Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 13.05.2011, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 19.04.2018 und die Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 19.04.2018 ihre Gültigkeit.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die z. Zt. gültige Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr ist am 13.05.2011 in Kraft getreten. Der Aufenthaltsfunktion der Straße wird im Vergleich zur Verkehrsfunktion eine steigende Bedeutung beigemessen. Dies gilt insbesondere in der Fußgängerzone und der Promenade. Es besteht eine große Nachfrage nach Sondernutzungen, vor allem des örtlichen Einzelhandels, das Warenangebot und die Werbung auch auf der öffentlichen Straße zu präsentieren, sowie an gastronomischer Nutzung der Außenflächen.

 

Durch den Umbau der „Großen Straße“ wird die Aufenthaltsqualität im Bereich der Fußgängerzone weiter gesteigert. Hierfür ist es notwendig, zeitgemäße Regelungen und Richtlinien aufzustellen.

 

Die Änderungen der Sondernutzungssatzung und ihrer Anlagen umfassen insbesondere:

-       die Zusammenlegung der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung als ein Satzungswerk,

-       eine Klarstellung über den Begriff und Umfang der Sondernutzungen,

-       die Regelung von erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Sondernutzung,

-       die Änderung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens, sodass zukünftig die Erlaubnis auf Widerruf erteilt wird und nicht jährlich neu beantragt werden muss,

-       geringfügige textliche Änderungen in der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung, sowie kleinere Anpassungen der Gebühren,

-       Einführung einer Gestaltungsrichtlinie zum Schutz des Straßen- und des Ortsbildes.

 

Für die Einführung der Gestaltungsrichtlinie gilt eine Übergangsfrist.

Aufgrund eventuell noch zu tätigenden Investitionen sind die Möblierungen von gastronomischen Betrieben bei Neuanschaffungen, spätestens jedoch bis zum 01.01.2024, den Gestaltungsrichtlinien der Stadt Wyk auf Föhr anzupassen.

 

Weitere Erläuterungen zur geänderten Sondernutzungssatzung sind dem beiliegenden Satzungstext und den dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.