Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der
Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 11.641.212,76 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 44.393,05
EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 44.393,05 EUR der Ergebnisrücklage entnommen.
Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 -812.890,50 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 82.619,56 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß
§ 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des
Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an
§ 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 82.619,56
EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen von 265.846,11
EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.800.200,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.589.677,75 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 210.522,25 EUR unterschritten.