Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Alkersum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Alk/000154
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeinde Alkersum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.473.293,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 37.304,56 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 37.304,56 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 640.259,01 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 81.470,53 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alkersum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Alkersum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

Der Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 81.470,53 EUR soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.

Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen von 486.603,65 EUR gegenüber.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.206.100,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.045.078,05 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 161.021,95 EUR unterschritten.