Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Oevenum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Oev/000174
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeinde Oevenum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 3.053.562,63 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 83.643,51 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird zulasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln der Gemeinde an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 291.321,93 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 192.550,19 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 192.550,19 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 338.667,99 EUR gegenüber.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.063.500,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 980.602,98 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 82.897,02 EUR unterschritten.