Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der
Gemeinde Oevenum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.053.562,63 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 83.643,51 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
zulasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Der Anteil
an liquiden Mitteln der Gemeinde an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 291.321,93 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 192.550,19 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Oevenum ausweislich
des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91
GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 192.550,19 EUR sollen in der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 338.667,99 EUR gegenüber.
Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.063.500,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 980.602,98 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 82.897,02 EUR unterschritten.