Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 8.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird
beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Hafenentgelte
für Sportboote werden seit dem Jahr 2017 in unveränderter Höhe erhoben.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, erhöhter Unterhaltungsaufwendungen
sowie der umfangreichen Investitionen im Bereich des Sportboothafens ist eine
Anpassung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen
vorzunehmen:
- Das Anlegeentgelt für Gastlieger im
Sportboothafen wird von derzeit 2,00€ auf 2,50€ für jeden angefangenen
Meter Bootslänge festgesetzt (brutto). Ferner wird die bisher gewährte
Ermäßigung, nach 6 Tagen jeweils einen freien Liegetag zu gewähren,
ersatzlos gestrichen.
- Für die Inhaber von Dauerliegeplätzen wird das
Entgelt von 70,00€ auf 75,00€ je angefangenen Meter Bootslänge erhöht
(netto).
- Das Winterliegeentgelt wird von 30,00€ auf
50,00€ je angefangenen Meter Bootslänge neu festgesetzt (netto).
Eine Anpassung von
weiteren Tarifen in dieser Satzung erscheint derzeit nicht erforderlich.
Die
vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 8. Nachtragssatzung der
Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Anlagen:
Städtischer Hafenbetrieb
Wyk auf Föhr
8.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den
Städtischen
Hafenbetrieb Wyk auf Föhr
Aufgrund der §§ 4
und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom
28.02.2003 (GVOBL. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird
nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 07.07.2022 folgende 8.
Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 7
erhält folgende Fassung:
§ 7
Anlegeentgelt
(1) Das Anlegeentgelt beträgt
für jeden Eingang und für jeden Ausgang
a) für Frachtschiffe 0,13 EURO
je BRZ
b) für Fahrgastschiffe und
Fähren einschließlich solcher, die außerdem Güter und Waren mitführen, und für
sonstige Fahrzeuge der gewerbsmäßigen Personenbeförderung 0,015 EURO je BRZ.
(2) Für
Fischereifahrzeuge werden je angefangenen Meter Schiffslänge ein Entgelt
von 0,75 € / Tag ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und
Ausfahrten erhoben.
(3) Für Fischereifahrzeuge werden je angefangenen Meter Schiffslänge ein
Entgelt von 30,00 € / Jahr ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und
Ausfahrten erhoben.
(4) Für Sportboote und sonstige kleine,
nicht vermessene Fahrzeuge werden je angefangenen Meter Bootslänge ein Entgelt
von 2,50 € / Tag ohne Berücksichtigung der Anzahl der Ein- und
Ausfahrten erhoben. Für Boote ohne Besatzung wird der halbe Tarif berechnet.
(5) Für Sportboote und sonstige kleine,
nicht vermessene Fahrzeuge werden je angefangenen Meter Bootslänge ein Entgelt
von 75,00 € / Saison (01. April bis 31. Oktober) ohne Berücksichtigung
der Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben.
(6) Für Sportboote und kleine, nicht
vermessene Fahrzeuge werden je angefangenen Meter Bootslänge ein Entgelt von
50,00 € / Wintersaison (01. November bis 31. März) ohne Berücksichtigung der
Anzahl der Ein- und Ausfahrten erhoben.
(7) Jahres- oder Saisonpauschalen für
Fischereifahrzeuge nach Abs. 3 und Sportfahrzeuge sowie kleine, nicht
vermessene Fahrzeuge nach Abs. 5 und 6 werden auf Antrag gewährt. Wird der
Antrag erst im Laufe des Pauschalzeitraums gestellt, so ist die gesamte
Pauschale fällig.
Artikel 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Wyk auf Föhr, den
Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister
Hans-Ulrich Hess