Betreff
3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes
Vorlage
Stadt/002162/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Entgelte für die Benutzung des Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert.  Aufgrund gestiegener Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:

 

  • Das Entgelt für jeden Kranvorgang wird von derzeit 35,00€ auf 40,00€ festgesetzt (netto).

 

  • Für das Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

 

Städtischer Hafenbetrieb

Wyk auf Föhr

 

 

3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung
für die Benutzung des Bootskranes
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. 2003 Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 07.07.2022 folgende 3. Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel 1

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2 Kranentgelt

Für die Benutzung des Bootskranes sind folgende Entgelte zu entrichten:  

  • Je Boot pro Kranvorgang                               40,00 EURO                                      
  • Für das Mastsetzen/Mastlegen                       15,00 EURO                                      

 

 

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wyk auf Föhr, den

 

Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister

 

Hans-Ulrich Hess