Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 3.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des
Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung des
Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert. Aufgrund gestiegener Kosten für die
Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird
angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:
- Das Entgelt
für jeden Kranvorgang wird von derzeit 35,00€ auf 40,00€ festgesetzt
(netto).
- Für das
Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von
bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden
entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Städtischer Hafenbetrieb
Wyk auf Föhr
3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung
für die Benutzung des Bootskranes
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr
Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer
1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBL.
Schl.-H. 2003 Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung
durch die Stadtvertretung vom 07.07.2022 folgende 3. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Kranentgelt
Für
die Benutzung des Bootskranes sind folgende Entgelte zu entrichten:
- Je Boot pro
Kranvorgang 40,00
EURO
- Für das
Mastsetzen/Mastlegen 15,00
EURO
Artikel 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Wyk
auf Föhr, den
Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister
Hans-Ulrich
Hess