Beschlussempfehlung:
Unter
Berücksichtigung der genannten Punkte wird der Auftrag für
die
Erneuerung der Zufahrt zum Hafenamtsgebäude auf das Angebot des Bieters
Arbeitsgemeinschaft DW Föhr Ackerum, Mönkebüller Straße 11, 25842 Langenhorn,
gemäß Angebot vom 30.05.2022 zur Angebotssumme von insgesamt 66.094,99 € zu
festen Einheitspreisen und zum Nachweis erteilt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die vorhandene Zufahrt zum Hafenamtsgebäude besteht aus Schotter und ist
mittlerweile stark beschädigt, so dass eine zeitnahe Erneuerung der Fläche
vorgenommen werden muss. Der vorhandene Unterbau ist auszutauschen und neu zu
verdichten. Die Oberfläche soll entsprechend asphaltiert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten wurde ein Angebot der BG Eurovia/SAW
eingeholt, die z.Zt. die Deichverstärkung ausführen. Eine weitere ortsansässige
Firma wurde ebenfalls angefragt, diese hat jedoch aus Kapazitätsgründen
abgesagt.
Die Angebotsendsumme beträgt 89.901,44€ brutto. Da die Kosten erheblich
über den Schätzkosten liegen, wurde ein Alternativangebot mit einer leicht
geänderten Fläche eingeholt. Ferner soll anstatt der Asphaltierung eine
Pflasterung der Zufahrt vorgenommen werden. Die Angebotssumme für diese
Variante beträgt 66.064,99 € brutto.
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit
entsprechend
§6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis
durchgeführt.
Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Das Unternehmen ist
als
zur Durchführung der Baumaßnahme bekannt und geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach §16 Abs. 3 VOB/A
Die
rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde
aufgrund der
Angebotspreise
nicht beschränkt.
Bieter: Arbeitsgemeinschaft DW Föhr Ackerum, Langenhorn
I. Rechnerische Prüfung
Die
rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen
oder Skonti gewährt.
Il.
Technische Prüfung
Alle
angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III.
Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten
bezüglich der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder
Auffälligkeiten aufgetreten.
Es
lassen sich aus dem verbliebenden Angebot keine Formen des wettbewerbs-
beschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den
üblichen
kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich
nicht
erkennen. Das Angebot ist unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen und
deutet
möglicherweise auf einen sehr guten Auftragsbestand der Firma in diesem Gebiet
hin.
Da
nur ein Angebot abgegeben wurde, ist eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
nur durch
Erfahrungswerte
abzuschätzen. Die Einheitspreise endsprechen den auf dem Mark üblichen
Konditionen
und lassen keine Überteuerung erkennen.
Für die Maßnahme sind im Wirtschaftsplan Mittel in Höhe von insgesamt
45.000 € netto vorgesehen. Dies würde überplanmäßige Ausgaben von rd. 10.000 €
netto bedeuten. Zur Finanzierung könnten eingesparte Mittel durch nicht
ausgeführte Umbauarbeiten im Jahr 2022 verwendet werden. Aufgrund der
Dringlichkeit der Maßnahme wird eine Auftragsvergabe empfohlen.
Anlagen: