Betreff
Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die unvermutete Kassenprüfung beim Eigenbetrieb Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/002524
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die am 19. August 2021 durchgeführte unvermutete Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 19.08.2021 bei der Sonderkasse des Eigenbetriebes „Städtischer Hafenbetrieb“ eine unvermutete Kassenprüfung vorgenommen.

 

Der vollständige Prüfungsbericht kann im Hafenamt eingesehen werden.

 

Gemäß § 7 Abs.3 KPG ist zum Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde eine Stellungnahme abzugeben. Hier ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde. Bei der Stellungnahme handelt es sich um eine vorbehaltene Entscheidung der Stadtvertretung nach § 28 Nr. 21 der Gemeindeordnung.

 

Die entsprechende Stellungnahme zum Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

 

Stellungnahme zur unvermuteten überörtlichen Prüfung der Sonderkasse

des Eigenbetriebes „Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr“ vom 19.08.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Prüfbericht vom 12.10.2021 wurde durch die Stadtvertretung Wyk auf Föhr in seiner Sitzung vom 07.07.2022 zur Kenntnis genommen. Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu 1. Allgemeines

Die Bestellung von Herrn von Stülpnagel zum Werkleiter gemäß § 2 Eigenbetriebsverordnung durch die Stadtvertretung wurde vorgenommen. Ferner ist die Löschung des ehemaligen Werkleiters im Handelsregister erfolgt.

Zu 2. Ermittlung der liquiden Mittel

Die Anmerkungen zu verschiedenen Themenbereichen im Hinblick auf die vorliegende Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und Kasse des Städtischen Hafenbetriebes werden berücksichtigt. Eine Neufassung der Dienstanweisung wird in Kürze erfolgen.

Zu 3. Dienstanweisung

Im Prüfungsbericht wurde irrtümlich auf eine veraltete Dienstanweisung vom 10.02.2016 Bezug genommen. Die vorliegende Dienstanweisung ist mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Dadurch sind verschiedene Anmerkungen bereits gegenstandslos. Die weiteren Punkte werden im Zuge der Neufassung der Dienstanweisung entsprechend berücksichtigt.

Zu Punkt 5. Verwahrgelass

Die fehlenden schriftlichen Anordnungen bezüglich Einlieferungen und Auslieferungen sowie die Aufzeichnungen dazu wurden nachgeholt. Dies gilt auch für die Verwahrung der Fahrzeugbriefe.

Zu Punkt 6. Örtliche Kassenaufsicht

Der Prüfungsumfang für die örtlichen Prüfungen der Sonderkasse und der Einnahmenkassen wird künftig beachtet.

Zu Punkt 7. Verfügungsberechtigungen

Die Erfordernisse nach Unterschriften von zwei Beschäftigten sowie hinsichtlich der Abwicklung des automatisierten Zahlungsverkehrs werden künftig beachtet. Hier wird durch die Beschäftigung eines weiteren Mitarbeiters sowie durch eine entsprechende organisatorische Änderung im Personaleinsatz die notwendige innere Kassensicherheit gewährleistet.

Die Verfügungsberechtigungen bei den Banken wurden entsprechend abgeändert.

 

Wyk auf Föhr, 07.07.2022                                                                              Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                        Der Bürgermeister