Betreff
Resolution zur Gemeindefinanzreform
Vorlage
Stadt/001393
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Resolution zur Gemeindefinanzreform.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Mit Sorge haben die kommunalen Landes- und Bundesverbände festgestellt, dass die vom Bundeskabinett am 13.08.2003 vorgelegten Reformvorschläge zur Verbesserung und Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung in keiner Weise ausreichen, um strukturell und nachhaltig die Probleme der kommunalen Haushalte zu lösen.

 

Die jetzt vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung lassen befürchten, dass am Ende des Reformprozesses für die Kommunen nicht nur keine Entlastung, sondern sogar neue finanzielle Belastungen stehen werden. In wesentlichen Punkten ist die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf von den Vorschlägen der kommunalen Bundesverbände für eine modernisierte Gewerbesteuer, für die sich auch die Gemeindefinanzreformkommission mehrheitlich ausgesprochen hat, abgerückt. Wir müssen feststellen, dass die Belange der Kommunen in der Bundespolitik immer noch nicht genügend Berücksichtigung finden und der Stellenwert der kommunalen Selbstverwaltung für ein funktionierendes Gemeinwesen nicht anerkannt wird.

 

Um auf die Situation und die Forderungen der Kommunen noch einmal nachdrücklich hinzuweisen, erhalten Sie in der Anlage die vom Deutschen Städtetag entworfene Resolution an den Deutschen Bundestag. Der Deutsche Städtetag schlägt dringend den Erlass der anliegenden Resolution vor.

Anlagen:

 

 

Resolution

der Stadt Wyk auf Föhr

 

 

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende finanzielle Kompensation leisten.

 

Die kommunale Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Kommunen seit Anfang der 90er-Jahre einen strikten Konsolidierungskurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die kommunalen Ausgaben kaum höher als im Jahr 1992 – dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermöglicht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Kommunen ausgesprochen schmerzhafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr fordert Bund und Länder dazu auf, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Kommunen dauerhaft stärkt und verstetigt und sie von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit verloren geht und die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.

 

Zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr fest:

 

  1. Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch vor dem Hintergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut unzureichend. Angesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investitionen um den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen nicht mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr spricht sich für eine tief greifende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten und Gemeinden wieder dauerhaft Gestaltungsspielräume verschafft.
  2. Eine Wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die enge Verbindung zwischen Kommune und Wirtschaft sicherstellen. Ein starkes Abwälzen der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur auf die Lohn- und Einkommensteuerzahler – wie es von Wirtschaftsvertretern gefordert wird – lehnt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr ab.
  3. Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Reform der Gewerbesteuer würden das Gewerbesteueraufkommen weder verstetigen noch stärken. Die vorgesehene Abschaffung der verbliebenen stabilisierenden Elemente führt im Gegenteil dazu, dass die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer wird. Sie wird dadurch nicht nur gestaltungs- und konjunkturanfälliger, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr lehnt alle „Reformen“ der Gewerbesteuer ab, die faktisch auf deren Schwächung oder gar Abschaffung hinauslaufen.
  4. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in die Verantwortung des Bundes muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von der Koalitionsfraktionen zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben jedoch errechnet, dass die geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu „Hartz IV“ eröffnet dem Bund die Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr nachdrücklich ab.