Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet des öffentlichen Parkplatzes südlich des Ziegeleiweges a) Behandlungen der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001472/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.    Im Rahmen der Auslegung vom 29. März 2007 bis zum 3. Mai 2007 sind keine Anregungen geäußert worden.

 

2.    Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB sind keine Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 vorgebracht worden, die Änderungen am bisherigen Planentwurf erforderlich machen. Die im Rahmen der Sachdarstellung beschriebene danach von der Landesplanungsbehörde vorgetragene Stellungnahme beinhaltet keine Bedenken gegen diese Bebauungsplanänderung.
Die Gesichtspunkte hinsichtlich der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung werden geprüft und gegebenenfalls im Rahmen eines eigenständigen neuen Planänderungsverfahrens geregelt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



 

Zu b) Satzungsbeschluss

3.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet des öffentlichen Parkplatzes südlich des Ziegeleiweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange waren bis zum 05.06.2007 keine Eingaben zu den Planunterlagen vorgebracht worden. An diesem Tage jedoch ging ein Schreiben der Landesplanungsbehörde ein, wonach anders als bei der früheren Planung für die Notunterkünfte gegen die aktuelle Planung einer gewerblichen Nutzung aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Ergänzend wird auf die rechtlichen Steuerungsinstrumente für die Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten im Lichte der heutigen Rechtsprechung hingewiesen.

 

Da sich aus dieser Stellungnahme keine Änderungen am bisherigen Entwurf für diese kleinräumige Bebauungsplanänderung ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 erfolgen.

 

Die mögliche Anwendung der aktuellen Steuerungsinstrumente für die Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten wird gegebenenfalls im Rahmen eines eigenständigen Planverfahrens abgewickelt.