Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/002530
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 15.11.2018 wurde durch die 1. Nachtragssatzung vom 09.02.2021 um die Möglichkeit der Durchführung von Gremiensitzungen als Videokonferenz in Fällen höherer Gewalt erweitert. Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung ist die betreffende Regelung mittels einer 2. Nachtragssatzung an die aktuelle Rechtslage anzugleichen.

 

In diesem Zuge soll die Hauptsatzung auch dahingehend angepasst werden, dass Bekanntmachungen der Stadt Wyk auf Föhr zukünftig durch Bereitstellung auf der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum und nicht mehr wie bisher durch Aushang erfolgen. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis über Stellungnahmen zur Aufstellung von Bauleitplänen anderer Gemeinden zu übertragen.  

 

Im Folgenden werden die Änderungen der Hauptsatzung vorgestellt und begründet. Die 2. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

§ 2

ehrenamtliche Bürgermeisterin / ehrenamtlicher Bürgermeister

 

Der in § 2 der Hauptsatzung aufgeführte Katalog der auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragenen Entscheidungen soll um die folgende Nummer 15 erweitert werden:

 

            „(2) Er / Sie entscheidet unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ferner über:

 

[…]

 

15.) Stellungnahmen zur Aufstellung von Bauleitplänen anderer Gemeinden im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 4 und 4 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB.“ 

 

Möchte die Stadt fristgerecht eine Stellungnahme zu einem Bauleitplanverfahren einer anderen Gemeinde abgeben, ist es bisher erforderlich, dass sich innerhalb des Beteiligungszeitraums der Bau- und Planungsausschuss und die Stadtvertretung mit der Angelegenheit befassen. Dies ist aber nicht immer möglich. Damit die Stadt zukünftig unabhängig von Sitzungsterminen fristgerecht Stellungnahmen zu Planungen anderer Gemeinden abgeben kann, sollen die Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters entsprechend erweitert werden.

 

§ 4

Ständige Ausschüsse

 

Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Stellungnahmen zur Aufstellung von Bauleitplänen anderer Gemeinden auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister hat eine Änderung des in § 4 c) aufgeführten Aufgabenkatalogs des Bau- und Planungsausschusses zur Folge. Dort wird der vierte Punkt „Beteiligung in der Bauleitplanung“ gestrichen. 

 

§ 5 a

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

 

Mit der Aufnahme des § 5 a in die Hauptsatzung durch die 1. Nachtragssatzung vom 09.02.2021 wurden die formellen Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen der Gremien der Stadt Wyk auf Föhr als Videokonferenz geschaffen.

 

§ 5 a Absatz 3 sieht bislang vor, dass in solchen Videokonferenzsitzungen Wahlen nicht stattfinden dürfen. Die zugrundeliegende Regelung der Gemeindeordnung (§ 35 a Abs. 3 GO) wurde jedoch mit Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. 2021, S. 566) geändert. Seitdem sind Wahlen in Videokonferenzsitzungen grundsätzlich zulässig.

 

§ 5 a Absatz 3 wird daher wie folgt neu gefasst:

 

„(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“

 

§ 12

Veröffentlichungen

 

Bekanntmachungen der Stadt Wyk auf Föhr erfolgen gemäß § 12 der Hauptsatzung bislang durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Aufgrund einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung ist es mittlerweile zulässig, Bekanntmachungen auch ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Hiervon ausgenommen sind jedoch Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die weiterhin (zusätzlich) durch Aushang erfolgen müssen.

 

Die Internetbekanntmachung stellt eine zeitsparende ebenso wie zeitgemäße und bürgerfreundliche Alternative zur Bekanntmachung über die Bekanntmachungstafeln dar. Durch die Bereitstellung der Bekanntmachungen auf der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum (www.amtfa.de) reduziert sich nicht nur der Arbeitsaufwand für die zuständigen Mitarbeitenden des Amtes, sondern auch das Risiko für formelle Verfahrensfehler. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit und ortsunabhängig online über aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Wyk auf Föhr informieren.

 

In technischer Hinsicht sind für den Umstieg auf die Internetbekanntmachung verschiedene Änderungen an der Webseite des Amtes Föhr-Amrum vorzunehmen. Eines grundlegenden Umbaus bedarf es jedoch nicht.

 

Formell über das Internet bekannt gemachte Satzungen der Stadt Wyk auf Föhr können zu Informationszwecken zusätzlich durch die Amtsverwaltung für einen bestimmten Zeitraum an den Bekanntmachungstafeln ausgehängt werden, sofern dies von der Stadtvertretung gewünscht ist. 

 

Zur Anpassung des § 12 der Hauptsatzung wird auf ein Formulierungsbeispiel des schleswig-holsteinischen Innenministeriums zurückgegriffen. § 12 wird demnach wie folgt neu gefasst:  

 

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Veröffentlichungen

 

(1) Satzungen der Stadt werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekannt gemacht.

 

(2) Jede Person kann sich Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in den Amtsgebäuden des Amtes Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23 und 25946 Nebel, Strunwai 5 zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.

 

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

 

(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Stadt werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich

·         auf dem Grundstück am Südstrand, Badestraße 111,

·         auf dem Miele-Gosche-Platz im Ortsteil Boldixum, Ecke Ocke-Nerong-Straße und Dörpstraat,

·         am Amt Föhr-Amrum, Hafenstraße 23,

befinden, bekannt gemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.“

 

Anlagen:

 

2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr