Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbe-reich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
Vorlage
Nord/000136/1
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund des § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) als Satzung.

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

Davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Es waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 30.03.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet südöstlich der Kirche, östlich vom Sjüürenwai, nördlich vom Hiaswai und beidseitig vom Nei Stich beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

a)    Zur Schaffung der Rahmenbedingungen für Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung, soll die bestehende Begrenzung der maximalen Dauerwohnungen entfallen.

b)    Zur Sicherung von Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll darüber hinaus festgesetzt werden, dass je Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung in einer noch zu bestimmenden Größe vorhanden sein muss.

c)    Aufgrund der Grundstücksschnitte sollen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sein. Ferner soll die Überschreitung von Baugrenzen für Terrassen, Abgrabungen, Anbauten zugelassen werden.

d)    Für die Grundstücke soll die Überschreitung der festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) für Terrassen in einem noch zu bestimmenden Umfang zulässig sein.

e)    Für die bestehenden Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sollen Festsetzung für einen erweiterten Bestandsschutz getroffen werden.

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Satzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum über eine Veränderungssperre

für den künftigen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1