Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung möge die anliegende Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oevenum beschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung (Bericht vom 28.06.2022) wurde seitens der
Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland bemängelt, dass Satzungen
teilweise weder die vollständige Ermächtigungsgrundlage im Rubrum benennen noch
dem Zitiergebot vollumfänglich entsprechen.
Ferner sind die Datenschutzregelungen in den Satzungen an geltendes Recht
in der Form anzupassen, dass diese den Grundsätzen des Artikels 5 DS-GVO
(Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) entsprechen.
Die genannten Verstöße können zur Rechtswidrigkeit und folglich zur
Unwirksamkeit der Satzungen in ihrer Gesamtheit führen bzw. unzureichende
datenschutzrechtliche Bestimmungen die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigen, die
Datenverarbeitung aufgrund der fehlenden oder nicht hinreichend bestimmten
Datenschutzregelungen in den Satzungen zu untersagen.
Aus den besagten Gründen wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Oevenum in der Fassung vom 13.11.2001 überarbeitet.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Oevenum