Betreff
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Ausgleich von Defiziten und zur Aufteilung von Überschüssen im Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten auf der Insel Föhr ab 01.01.2021
Vorlage
Wit/000119
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

 

Der vorliegende Vertrag wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Nach aktueller Gesetzgebung hat die jeweilige Standortgemeinde, in welcher sich die betroffene Kindertagesstätte befindet, ein etwaiges Defizit im Jahresabschluss der Einrichtung komplett allein zu tragen.

 

In der Sitzung des Amtsausschusses im Dezember 2021 wurde aus den Reihen der Bürgermeister/innen die Anfrage an die Verwaltung gerichtet, ob die Möglichkeit besteht – sollte der Jahresabschluss einer Kindertagesstätte ein Defizit aufweisen – dieses über einen Verteilerschlüssel auf alle betroffenen Gemeinden aufzuteilen (jede Gemeinde übernimmt die Defizitanteile für „ihre“ Kinder), damit nicht nur die Standortgemeinde allein finanziell belastet wird. Dies sollte analog auch für mögliche Überschüsse (Förderbeträge übersteigen die Ausgaben) gelten.

 

Eine Nachfrage beim Kreis Nordfriesland ergab, dass nach Auskunft des zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein in diesem Kontext keine Finanzierungsänderung zu erwarten ist. Es besteht hier nur im Wege der „Kulanz“ der anderen Wohnortgemeinden die Möglichkeit, eine Defizitteilung im Rahmen eines z.B. öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmen.

 

Der anliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zum Ausgleich von Defiziten und zur Aufteilung von Überschüssen im Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten auf der Insel Föhr ab 01.01.2021 ist im Vorwege einer rechtlichen Prüfung unterzogen und als rechtswirksam eingestuft worden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2021 – 31.12.2024). Ab 2025 zahlen alle Kommunen dann grundsätzlich nur noch ihre eigenen Wohngemeindeanteile in den Fördertopf.

 

Im Vergleich zum Vor-Reformniveau ist im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten aktuell eine insgesamt leichte finanzielle Entlastung der Kommunen erkennbar. Prognosen für die Folgejahre sind – auch aufgrund der derzeitigen weltpolitischen Lage – schwer zu treffen. Die Verteilung etwaiger finanzieller Lasten auf „mehrere Schultern“ federt jedoch das übermäßige Risiko der einzelnen Kommune zumindest etwas ab.

 

Aus den Beratungen des Amtsausschusses vom 01.09.2022 hat sich ein grundsätzlich zustimmendes Meinungsbild aller Föhrer Kommunen zum Vertragsabschluss ergeben, so dass nun die Beratung und Beschlussfassung in den jeweiligen politischen Gremien erfolgt.

 

Anlagen:

 

-        öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Ausgleich von Defiziten und zur Aufteilung von Überschüssen im Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten auf der Insel Föhr ab 01.01.2021