Beschlussempfehlung:
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, den Amtswahlausschuss aus zwei Personen von Amrum
sowie jeweils zwei Personen aus den Bereichen Föhr-Land und der Stadt Wyk auf
Föhr zu bilden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die am 14. Mai
2023 stattfindende Kommunalwahl ist gemäß § 13 Abs. 2 des Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes ein Amtswahlausschuss zu bilden. Dieser Wahlausschuss besteht
aus dem Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter und mindestens sechs Beisitzerinnen
und Beisitzern.
Die Mitglieder des
bisher bestehenden Amtswahlausschusses haben mehrheitlich bekundet, für eine
weitere ehrenamtliche Betätigung nicht mehr zur Verfügung stehen zu wollen. Ein
Amtswahlausschuss ist daher neu zu bilden.
Der
Amtswahlausschuss hat die Aufgabe,
-
das
Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
-
die
Zulassung der Wahlvorschläge zu prüfen,
-
über
eventuelle Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis zu entscheiden und
-
das
Wahlergebnis festzustellen.
Die zu wählenden
Personen müssen wahlberechtigt sein und dürfen weder als Kandidaten für die
Kommunalwahl noch als Vertrauensperson fungieren oder im Wahlvorstand tätig
sein.