Betreff
Bildung eines Amtswahlauschusses für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023
Vorlage
Amt/000405
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Amtswahlausschuss aus zwei Personen von Amrum sowie jeweils zwei Personen aus den Bereichen Föhr-Land und der Stadt Wyk auf Föhr zu bilden.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die am 14. Mai 2023 stattfindende Kommunalwahl ist gemäß § 13 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ein Amtswahlausschuss zu bilden. Dieser Wahlausschuss besteht aus dem Amtsdirektor als Gemeindewahlleiter und mindestens sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.

Die Mitglieder des bisher bestehenden Amtswahlausschusses haben mehrheitlich bekundet, für eine weitere ehrenamtliche Betätigung nicht mehr zur Verfügung stehen zu wollen. Ein Amtswahlausschuss ist daher neu zu bilden.

 

Der Amtswahlausschuss hat die Aufgabe,

 

-       das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,

-       die Zulassung der Wahlvorschläge zu prüfen,

-       über eventuelle Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis zu entscheiden und

-       das Wahlergebnis festzustellen.

 

Die zu wählenden Personen müssen wahlberechtigt sein und dürfen weder als Kandidaten für die Kommunalwahl noch als Vertrauensperson fungieren oder im Wahlvorstand tätig sein.