Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von derStrandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001387/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

  1. Der am 13. Februar 2003 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen wird in verschiedenen Punkten, wie in dieser Vorlage sowie in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 beschrieben, geändert. Weitere Anregungen und Bedenken werden gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 1387 berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt.

  2. Der geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den geänderten nun vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegungen zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 hat öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Es sind von verschiedenen Seiten Anregungen und Bedenken vorgebracht worden, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 dargestellt sind.

 

Nach der Auswertung der Stellungnahmen hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sich in der Sitzung am 03.09.2003 mit dem Thema befasst und die folgenden Änderungen am Planentwurf empfohlen:

 

  1. Die Ausweisung von Flächen, auf denen nur Wohngebäude, die mit Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaues gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen, wird aufgehoben.
  2. Für das Hauptgebäude des Charlottenburger Heimes werden im Hinblick auf den Bestand drei statt zwei Vollgeschosse festgesetzt.
  3. Im Bereich südlich der Waldstraße wird das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von der Ost- an die Westgrenze des Flurstücks Nr. 327 verlagert. Ferner wird die bestehende Stellplatzanlage beibehalten.
  4. Im Bereich nördlich der Straße am Charlottenheim wird die Grenze unterschiedlicher Nutzung berichtigt.
  5. Für das Eckgrundstück Am Grünstreifen/Amselweg (Amselweg 12) wird anstelle eines größeren Gebäudes eine Bebauung mit zwei kleineren Gebäuden festgesetzt entsprechend der Ecksituation auf der Nordseite der Straße Am Grünstreifen. Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung sowie der Baugrenze werden entsprechend geändert.

 

Gegenüber der bisherigen Beschlussvorlage Nr. 1387 ist die Änderung nach Ziffer 5. zusätzlich in den Entwurf aufgenommen worden.

 

Da einige der oben beschriebenen Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, ist eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.