Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung
möge die Ausweisung der Tempo 30-Zonen, so wie im Verkehrszeichenplan
dargestellt, beschließen.
Hinweis:
Der Beschluss wird
als Antrag der Stadt Wyk auf Föhr auf Anordnung von Tempo 30-Zonen der Straßenverkehrsbehörde
zur Prüfung vorgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde ist an die Beschlussfassung
nicht gebunden.
Demnach ist das
Zeichen 274.1-40 (Beginn einer Tempo 30-Zone/ doppelseitig) an folgenden
Straßenmündungen zu setzen:
- Hafenstraße (Einmündung L 214)
- Heymannsweg (nördlich, Einmündung L 214)
- Boldixumer Straße (westlich, zum Kreuzungsbereich L 214)
- Rebbelstieg (westlich, zum Kreuzungsbereich L 214)
- Strandstraße (nördlich, zum Kreuzungsbereich Rebbelstieg/ L 214)
- Kortdeelsweg (westlich, zum Fehrstieg)
- Haidweg (westlich, zum Fehrstieg)
- Lerchenweg (westlich, zum Fehrstieg)
- Am Golfplatz (westlich, zum Fehrstieg)
- Lindenweg (östlich, zum Fehrstieg)
- Achtern Diek (westlich, zum Hemkweg)
- Hafengebiet/ Westkaje- Einmündung Achtern Diek
- Achtern Diek/Einmündung Ziegeleiweg (hier ist die bestehende
Zonenregelung im nördlichen Straßenverlauf Achtern Diek-Höhe Klärwerk- zur
Einmündung Ziegeleiweg zu versetzen)
Das Ausweisen von
Tempo 30-Zonen in Gewerbegebieten ist unzulässig. Im Hafengebiet ist bereits
aufgrund der Hafenverordnung Tempo 30 vorgeschrieben.
Aufgrund der
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr vom 30.11.2022 soll
zusätzlich der Boldixumer Dorfkern wie nachfolgend dargestellt ebenfalls als
Tempo 30-Zone ausgewiesen werden:
Legende Wyk auf Föhr/ OT
Boldixum:
1. But Dörp (Einmündung L
214)
2. But Dörp (Kreuzung
Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung L 214)
3. But Dörp (Kreuzung
Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung Dörpstraat)
4. But Dörp (Kreuzung
Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung Ohl-Dörp)
5. But Dörp/Ohl-Dörp
(Ortseingang Wrixum)
6. Holm (Einmündung
Ocke-Nerong-Straße)
7. Verlängerung Harde
(Einmündung Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)
8. Verlängerung Dörpstaat
(Einmündung Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)
9. Holm (Einmündung
Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)
10. Baben Dörp (Einmündung
Ocke-Nerong-Straße)
11. Kirchweg (zwischen
Ocke-Nerong-Straße und Rundföhrstraße/ L 214 – nicht auf der Karte
eingezeichnet!)
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 16.03.2022 fand
im Amtsbereich eine Verkehrsschau unter Beteiligung u.a. dem Amt Föhr-Amrum,
der Verkehrsabteilung des Kreises Nordfriesland, der Polizeidirektion Flensburg
sowie der Polizeistation Wyk auf Föhr statt. Als Anlage zur Niederschrift wurde
ein Bearbeitungsvermerk des zuständigen Sachbearbeiters über die „Aufhebung
Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen auf den Inseln Föhr und Amrum“
beigefügt. Aus diesem werden
Sachdarstellung sowie Begründung der Maßnahme inhaltlich abgeleitet:
Es konnte
festgestellt werden, dass an sämtlichen Landes- und Kreisstraßen in den
Gemeinden der Insel Föhr Tempo 30-Zonen (Verkehrszeichen 274.1-40) aufgestellt
und entsprechende Zonen eingerichtet wurden. So auch in der Stadt Wyk auf Föhr.
Die Kommentierung
des § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung führt dazu folgendes aus:
Die
Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften,
insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte
sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs
(Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen
306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte
Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrradstreifenbegrenzungen (Zeichen 295),
Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240,
241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und
Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach § 8
Absatz 1 Satz 1 („rechtsvor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor
dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum
Schutz der Fußgänger zulässig.
Die eingerichteten
Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen sind bereits aufgrund des
rechtlichen Ausschlusses unzulässig und daher zu entfernen.
Durch die
Aufstellung an den jeweiligen Ortseingängen sind die abzweigenden
Gemeindestraßen aktuell von der Zonen-Anordnung erfasst. Bei Entfernung wäre in
den Gemeinden eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf sämtlichen Straßen
zulässig. Alle Gemeindestraßen müssten demnach als Tempo 30-Zone ausgewiesen
werden. Hierfür sind allerdings Beschlüsse der jeweiligen Gemeindevertretungen
erforderlich. Inwieweit alle oder nur einzelne Gemeindestraßen als Tempo
30-Zone ausgewiesen werden können, wird in einem weiteren Ortstermin geprüft.
Die Anordnung zur
Entfernung der Verkehrszeichen 274.1-40 wird zum 31.10.2022 durch die
Verkehrsbehörde des Kreises erlassen und durch den LBV.SH umgesetzt.
Die Verkehrsbehörde des Kreises bittet die Stadt Wyk auf Föhr um Rückmeldung
bzw. Beschlussfassung, ob und ggf. in welchen Straßen oder Bereichen Tempo
30-Zonen neu ausgewiesen werden sollen.
Finanzierung:
Ggf. kann die an den übergeordneten Straßen (Landes- und Kreisstraße) noch vorhandene Tempo 30-Zonenbeschilderung zwecks Beschilderung der auszuweisenden Zonen im innerstädtischen Bereich weiterverwendet werden. Eine diesbezügliche Anfrage wurde bereits an die Straßenmeisterei gestellt. Vorausgesetzt, diese Zeichen entsprechen der aktuellen Normung und sind nicht offenkundig abgängig.
Sofern Zeichen und Aufstellvorrichtungen beschafft werden müssten, so sind pro Schild Kosten in Höhe von ca. 430,00 € (netto, ohne Rabattierung, ohne Liefer- bzw. Aufstellkosten) in Ansatz zu bringen.
Aufgrund der dynamischen Preisentwicklung kann der oben dargestellte Bezugspreis seitens der Verwaltung nicht gewährleistet werden.
Anlagen:
Verkehrszeichenplan
Verkehrszeichenplan Boldixum