Betreff
Tempo 30-Zonnen innerhalb des Stadtgebietes (Aufhebung und mögliche Neuausweisung)
Vorlage
Stadt/002520/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung möge die Ausweisung der Tempo 30-Zonen, so wie im Verkehrszeichenplan dargestellt, beschließen.

 

Hinweis:

Der Beschluss wird als Antrag der Stadt Wyk auf Föhr auf Anordnung von Tempo 30-Zonen der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde ist an die Beschlussfassung nicht gebunden.

 

Demnach ist das Zeichen 274.1-40 (Beginn einer Tempo 30-Zone/ doppelseitig) an folgenden Straßenmündungen zu setzen:

 

  1. Hafenstraße (Einmündung L 214)
  2. Heymannsweg (nördlich, Einmündung L 214)
  3. Boldixumer Straße (westlich, zum Kreuzungsbereich L 214)
  4. Rebbelstieg (westlich, zum Kreuzungsbereich L 214)
  5. Strandstraße (nördlich, zum Kreuzungsbereich Rebbelstieg/ L 214)
  6. Kortdeelsweg (westlich, zum Fehrstieg)
  7. Haidweg (westlich, zum Fehrstieg)
  8. Lerchenweg (westlich, zum Fehrstieg)
  9. Am Golfplatz (westlich, zum Fehrstieg)
  10. Lindenweg (östlich, zum Fehrstieg)
  11. Achtern Diek (westlich, zum Hemkweg)
  12. Hafengebiet/ Westkaje- Einmündung Achtern Diek
  13. Achtern Diek/Einmündung Ziegeleiweg (hier ist die bestehende Zonenregelung im nördlichen Straßenverlauf Achtern Diek-Höhe Klärwerk- zur Einmündung Ziegeleiweg zu versetzen)

 

Das Ausweisen von Tempo 30-Zonen in Gewerbegebieten ist unzulässig. Im Hafengebiet ist bereits aufgrund der Hafenverordnung Tempo 30 vorgeschrieben.

 

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr vom 30.11.2022 soll zusätzlich der Boldixumer Dorfkern wie nachfolgend dargestellt ebenfalls als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden:

 

Legende Wyk auf Föhr/ OT Boldixum:

1.   But Dörp (Einmündung L 214)

2.   But Dörp (Kreuzung Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung L 214)

3.   But Dörp (Kreuzung Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung Dörpstraat)

4.   But Dörp (Kreuzung Kreisstraße/ Dörpstraat in Richtung Ohl-Dörp)

5.   But Dörp/Ohl-Dörp (Ortseingang Wrixum)

6.   Holm (Einmündung Ocke-Nerong-Straße)

7.   Verlängerung Harde (Einmündung Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)

8.   Verlängerung Dörpstaat (Einmündung Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)

9.   Holm (Einmündung Ocke-Nerong-Straße/Miele-Gosche-Platz)

10.  Baben Dörp (Einmündung Ocke-Nerong-Straße)

11.  Kirchweg (zwischen Ocke-Nerong-Straße und Rundföhrstraße/ L 214 – nicht auf der Karte eingezeichnet!)

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 16.03.2022 fand im Amtsbereich eine Verkehrsschau unter Beteiligung u.a. dem Amt Föhr-Amrum, der Verkehrsabteilung des Kreises Nordfriesland, der Polizeidirektion Flensburg sowie der Polizeistation Wyk auf Föhr statt. Als Anlage zur Niederschrift wurde ein Bearbeitungsvermerk des zuständigen Sachbearbeiters über die „Aufhebung Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen auf den Inseln Föhr und Amrum“ beigefügt. Aus diesem werden  Sachdarstellung sowie Begründung der Maßnahme inhaltlich abgeleitet:

 

Es konnte festgestellt werden, dass an sämtlichen Landes- und Kreisstraßen in den Gemeinden der Insel Föhr Tempo 30-Zonen (Verkehrszeichen 274.1-40) aufgestellt und entsprechende Zonen eingerichtet wurden. So auch in der Stadt Wyk auf Föhr.

 

Die Kommentierung des § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung führt dazu folgendes aus:

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrradstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechtsvor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

 

Die eingerichteten Tempo 30-Zonen an Landes- und Kreisstraßen sind bereits aufgrund des rechtlichen Ausschlusses unzulässig und daher zu entfernen.

 

Durch die Aufstellung an den jeweiligen Ortseingängen sind die abzweigenden Gemeindestraßen aktuell von der Zonen-Anordnung erfasst. Bei Entfernung wäre in den Gemeinden eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf sämtlichen Straßen zulässig. Alle Gemeindestraßen müssten demnach als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. Hierfür sind allerdings Beschlüsse der jeweiligen Gemeindevertretungen erforderlich. Inwieweit alle oder nur einzelne Gemeindestraßen als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden können, wird in einem weiteren Ortstermin geprüft.

 

Die Anordnung zur Entfernung der Verkehrszeichen 274.1-40 wird zum 31.10.2022 durch die Verkehrsbehörde des Kreises erlassen und durch den LBV.SH umgesetzt.
Die Verkehrsbehörde des Kreises bittet die Stadt Wyk auf Föhr um Rückmeldung bzw. Beschlussfassung, ob und ggf. in welchen Straßen oder Bereichen Tempo 30-Zonen neu ausgewiesen werden sollen.

 

Finanzierung:

 

Ggf. kann die an den übergeordneten Straßen (Landes- und Kreisstraße) noch vorhandene Tempo 30-Zonenbeschilderung  zwecks Beschilderung der auszuweisenden Zonen im innerstädtischen Bereich weiterverwendet werden. Eine diesbezügliche Anfrage wurde bereits an die Straßenmeisterei gestellt. Vorausgesetzt, diese Zeichen entsprechen der aktuellen Normung und sind nicht offenkundig abgängig.

 

Sofern Zeichen und Aufstellvorrichtungen beschafft werden müssten, so sind pro Schild Kosten in Höhe von ca. 430,00 € (netto, ohne Rabattierung, ohne Liefer- bzw. Aufstellkosten) in Ansatz zu bringen.

 

Aufgrund der dynamischen Preisentwicklung kann der oben dargestellte Bezugspreis seitens der Verwaltung nicht gewährleistet werden.

 

 

Anlagen:

 

Verkehrszeichenplan
Verkehrszeichenplan Boldixum